Und weil man die Kundschaft noch nicht genug verärgert hat, lässt man sich gerichtlich mal schnell
den Erschöpfungsgrundsatz außer Kraft setzen.
Ja wie denn nun? E-Books sind Bücher und deshalb unterliegen sie der Buchpreisbindung. Aber andererseits sind es keine Bücher und deshalb gibt es den vollen Mehrwertsteuersatz und ein Wiederverkaufsverbot?
Also bleibe ich bei meinem Grundsatz, dass ich Geld nur für DRM-freie E-Books mit vernünftigen Lizenzbedingungen ausgebe (und damit de facto fast nur noch Indie-Autoren mein Geld bekommen), und alles andere, einschließlich aller bei Amazon erstandenen E-Books, kostenlos zu sein hat.