Für Aufbereitung, Zusammenstellung usw. kann man so etwas schon beanspruchen, aber große Chancen sehe ich da auch nicht. die Sache mit Urheber- und Leistungsschutzrecht ist ziemlich schwammig, international natürlich noch mehr.
Ich fürchte, man kann sich über solche dreisten Aktionen nur ärgern, vielleicht noch Händler wie Kobobooks darauf hinweisen – aber das wars auch. Juristisch hat man nichts gescheites in der Hand und auch eine CC-Lizenz würde daran nichts ändern. Da Arbeiten wie Einscannen, Korrekturlesen und Formatieren keinen eigenen Urheberrechtsschutz genießen, wäre so eine Lizensierung womöglich sogar eine Schutzrechtsberühmung.
Eins werde ich jedenfalls zukünftig tun: In E-Books für Mobileread bei den Metadaten unter Publisher »Mobileread« eintragen und auch im Impressum darauf hinweisen. Ist natürlich nur eine symbolische Duftmarke.
Die in der Diskussion genannte Idee, Mobileread-Titel auch bei Händlern gratis anzubieten, halte ich für eine Überlegung wert. Das müsste allerdings dann von Mobileread mit den Anbietern vereinbart werden.
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