Das ist ja ne sehr unschöne Geschichte.
Rechtlich lässt sich da leider wenig ausrichten. Das Urheberrecht greift nicht, denn HTML-Formatierung ist keine »schöpferische Leistung«. Der Ersteller eines E-Books mit gemeinfreiem Text genießt allenfalls ein
Leistungsschutzrecht an dieser Formatierung. Bei Covern ist es meistens ähnlich. Meines Wissens umfassen die Creative-Commons-Lizenzen aber nur das »richtige« Urheberrecht.