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Originally Posted by Karl May
Ich habe mal wieder eine Frage an die Urheberrechtsexperten:
Ich würde gern den Essay von Stefan Zweig über Montaigne als Ergänzung zu der Montaigne-Auswahl einstellen. Nun ist Zweig ja inzwischen gemeinfrei. Was mich aber bezüglich des Montaigne-Textes etwas verunsichert ist, dass er Fragment blieb und zum ersten Mal wohl erst durch die "Zeit" 1956 - und da nur das erste Kapitel - veröffentlicht wurde. Frühere Ausgaben konnte ich noch nicht finden und bei den gängigen Ausgabern fungiert ein Knut Beck als Herausgeber. Könnte da irgendwie die Gemeinfreiheit tangiert sein?
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Kann sie nicht! Im Fall von Stefan Zweig ist alles, was vor 2013 erschienen ist, gemeinfrei, egal ob posthum oder zu Lebzeiten erstveröffentlicht. Die Knut-Beck-Ausgabe fällt doch in den Zeitraum, oder?