Ich möchte dich nicht davon abhalten, zum Pinsel zu greifen, finde aber schon, dass es da zwei gewichtige Unterschiede zwischen deinem Radfahrfoto und der gemeinfreien Abbildung fürs E-Book hier gibt. Deine »Knipserei« ist urheberrechtlich geschützt (soweit ich mich erinnere, für fünf Jahre ab Entstehung statt der 70 Jahre ab Ableben bei Foto-»Werken«) und wurde für kommerzielle Zwecke benutzt, während die online gestellte Abbildung des gemeinfreien Werkes ebenfalls gemeinfrei ist und für ein nicht-kommerzielles E-Book genutzt werden soll. Sicherlich wäre es höflicher, wegen der gemeinfreien Abbildung nachzufragen, die Nutzung deines Radfahrfotos war aber nicht nur unhöflich, sondern im Prinzip etwas für ’nen Anwalt (»im Prinzip«, da die Beteiligung deiner Bekannten den Fall natürlich ändert).
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