Ich möchte noch etwas zum Punkt der fehlenden Dokumentenechtheit der Epubdateien von der vorangegangenen Seite ergänzen.
Ich habe dies nun als
Vorteil dargestellt, da nur der Lizenzberechtigte bzw. Downloadberechtigte eine Garantie auf Dokumentenechtheit hat, und zwar, indem er sich die Datei zwecks Nutzung aus der für ihn zuständigen Originalquelle kopiert.
Jede Form der Zweitverwertung - sei es über Tausch oder Gebrauchtkauf oder was auch immer - muss gegenwärtig auf Dokumentenechtheit verzichten.
Nun wurde gesagt man könnte das über Signaturen lösen. Aber ich frage mich dann weshalb das noch nicht getan wurde.
Ich würde als seriöser Verleger oder sonstiger Herausgeber digitaler Texte doch alles daran setzen wollen meinen Lesern eine Garantie auf Überprüfbarkeit der Datei (und damit auch das entspannte Gefühl dass es sich tatsächlich um die unmodifizierte Originaldatei handelt) zu vermitteln.
Nach gesundem Menschenverstand müsste das doch wohl oberste Priorität haben, oder soll der Sinn einer Epubdatei darin bestehen dass man sie nach der Lektüre fortwirft wie eine Tageszeitung? Mehr bleibt einem momentan nämlich nicht übrig.
Falls Epubdateien sich zur Gratis-Beigabe zum gedruckten Buch entwickeln ist die Frage der Dokumentenechtheit nicht sonderlich wichtig (
Kein & Aber Modell). Falls es bei selbständigen Epubverkäufen ohne Adept Drm bleibt (
Bastei-Lübbe Modell) ist das eine wirklich wichtige Frage.