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Originally Posted by medard
Ich habe keine vergleichenden Testkäufe gemacht, das wird noch passieren müssen. Es gibt Ebookstores im deutschsprachigen Raum, die die Kundennummer oder den Klarnamen des Käufers in den Textkörper des Digitalbuchs ininjizieren.
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Das wäre allerdings eine Sauerei, insbesondere dann, wenn den Käufern davon nichts gesagt wird und der injizierte Text für den Käufer nicht ohne weiteres sichtbar ist. Mit einem offen auf die erste Seite platzierten Ex-Libris mit Klarnamen hätte ich kein Problem, aber wenn persönliche Daten ohne Wissen des Käufers in der Datei landen, geht das ja mal gar nicht. Wenn schon unsichtbares Wasserzeichen, dann bitte als nicht von jedem x-beliebigen Hacker zurückverfolgbarer Hashwert.
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Originally Posted by medard
Mit diesen Wasserzeichen wäre es nun so: Je mehr Ebooks eine Person im Laufe ihres Lebens kauft, desto höher ist das Risiko der Bestrafung. Oder des Verdachts.
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Nicht ganz. Je mehr diese Person diese Ebooks mit Wasserzeichen an andere verleiht (oder den eigenen Rechner gewollt oder ungewollt der Kontrolle dritter überlässt), desto höher das Risiko.
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Originally Posted by medard
Es ist keinesfalls beabsichtigt die Person zu bestrafen, die die Datei verbreitet, hoch- oder herunterlädt (da das technisch eben nicht geht), bestraft werden soll die Persönlichkeit, die so dumm war, sich das Ebook tatsächlich zu kaufen.
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Gehen tut das schon - es gibt und gab ja genug Prozesse gegen Tauschbörsennutzer, die auch auf tatsächlich belastbaren Beweisen basieren. Du sprichst hier aber in der Tat den Punkt an, der mich an Wasserzeichen als DRM stört - bestraft wird ggf. nicht der Uploader sondern der Käufer (wenn ich meinem Freund mein Auto leihe und er rast durch einen Blitzer, bekomme ich ja aber auch den Brief und muss dann nachweisen, dass nicht ich sondern er am Steuer saß), und ein privater Weiterverkauf ist im Gegensatz zu materiellen Gütern nicht möglich.