Du nennst das Thema selbst "komplex", Medard, und es kann dein Beitrag daher auch nur ein Schlaglicht auf die Tragweite bestimmter Entscheidungen werfen. Sicher bist du aber nicht der Auffassung, dass aus deinen Überlegungen die absolute Willkür eines Herausgebers abgeleitet werden könne. Es gibt hier jenseits der von dir genannten Beipiele sicher noch einiges am "Autorwillen" [der zwangsläufig eine Konstruktion sein muss], das zu respektieren wäre. Dazu kann bei einem Gedicht schon die Einrückung der letzten beiden Zeilen einer Strophe gehören u.ä. Der Herausgeber kann nicht willkürlich verfahren. Jeder Einzelfall muss gründlich im Kontext seiner Bedingungen geprüft werden.
Wir kommen hier immer wieder auf editorische Fragen zurück. Aber schließlich geht es ja auch um das Herausgeben von Büchern.
Wie der Leser mit einem Text umgeht, obliegt natürlich ganz seinem Willen bis hin zur Willkür, ja zum schieren Missverständnis. Schließlich ist aus einer sog. produktiven Aneignung schon öfter viel interessantes Neues entstanden.
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