Aber ist die Zusammenstellung von Texten eines Autors, noch dazu mit dem Ziel der Vollständigkeit, nicht etwas völlig anderes als das, worum es bei dieser Freiburger Anthologie geht? Ich denke, das meinst du, pynch, auch mit deinem letzten Satz...
Ich habe jetzt nicht das ganze Urteil durchgelesen, aber ich kann es insofern (einigermaßen) nachvollziehen, weil ja in der Zusammenstellung der Anthologie ene intellektuelle Leistung steckt. Die sehe ich nicht, wenn man versucht, alles von Kraus zusammenzustellen, was man bekommen kann, oder?
(Abgesehn davon könnte ich vor Wut platzen, wenn ein Prof, der vom Staat (uns!) nicht zu knapp entlohnt wird für genau solche Arbeiten, hier klagt. Ich finde, er ist schon entlohnt worden für seine Arbeit. Ihm entsteht kein Schaden. Aber ich bin halt kein Jurist...)
Wo ist eigtl. der MR-Hausjurist, wenn man ihn braucht?
Last edited by doubleshuffle; 02-12-2013 at 06:00 AM.
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