Quote:
Originally Posted by brucewelch
Genau. Dasselbe Problem besteht z.B. auch bei Karl Kraus, der hier bereits im Gespräch war. Man müsste das schon alles völlig neu aufsetzen, wenn man's hier herstellen wollte.
|
Um mal gerade den
advocatus dei zu spielen (
dei ist hier natürlich Spinni):
Ich denke nicht, dass die Kraus-Digitalausgabe geschützt ist. Sofern du digibib Band 156 meinst – die einzige Digitalisierung seiner Werke, von der ich weiß–, handelt es sich um einen bloßen »digitalen Reprint« der bis 1994 erschienenen Suhrkamp-Ausgabe. Die in der Suhrkamp-Ausgabe enthaltenen Kraus-Texte sind, genauso wie sämtliche anderen seiner bis 2006 erschienenen Texte, seit 2007 in Deutschland gemeinfrei. Somit ist auch die digibib-Version frei, eine reine Digitalisierung ohne Überarbeitung begründet ja keine neue Schutzfrist.
Alle Angaben natürlich wie immer ohne Gewähr (allerdings halte ich §70 UrhG hier für recht eindeutig),
Eure Karin Tietze-Ludwig.