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Originally Posted by pynch
Mein Anwalt (der übrigens stark bezweifelt, dass in den Wind geworfene Rechnungen als rechtsverbindlich zugestellt gelten) erlaubt sich den Hinweis, dass der Autor immer auch als Autor einer Übersetzung gilt, und somit im Fall Forster auch diese frühestens 2041 gemeinfrei werden (falls es den Übersetzer früher erwischt hat). Dies nur damit da jetzt keine Zweifel entstehen.
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Zweifel?

Oh!

Ja, genau:
Wenn also der Übersetzer
vor dem Autor das Zeitliche gesegnet hat (oder ohne Segen abgetreten ist - heißen ja nicht alle Voltaire ...), dann sind die Autordaten maßgeblich; hat er länger gelebt als der Autor, muss man sich nach den Übersetzerdaten richten.
pynchs Anwalt ist tatsächlich gut zu gebrauchen. Lässt ja tief blicken, dass
pynch für's Forum schon seinen Rechtsbeistand befragt. Neujahrsvorsatz also?