Mein Anwalt (der übrigens stark bezweifelt, dass in den Wind geworfene Rechnungen als rechtsverbindlich zugestellt gelten) erlaubt sich den Hinweis, dass der Autor immer auch als Autor einer Übersetzung gilt, und somit im Fall Forster auch diese frühestens 2041 gemeinfrei werden (falls es den Übersetzer früher erwischt hat). Dies nur damit da jetzt keine Zweifel entstehen.
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