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Originally Posted by rogue_librarian
Das ist, jedenfalls für Österreich, wo ich die Rechtslage besser kenne, falsch. Wenn ich ein Buch bei einem gewerblichen Händler kaufe erwerbe ich Eigentum, Punkt. Wo der das Buch her hat, ob es gestohlen war, was auch immer, interessiert mich als Kunde nicht.
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Das stimmt so nicht.
Sobald auch nur der geringste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Besitzes des Verkäufers besteht, verbleibt das Eigentum beim ursprünglichen Eigentümer. Es wird dir also weggenommen. Steht beispielsweise ein anderer Name im Buch, als der Buchverkäufer hat, dann ist der Zweifel bereits erfüllt. Entsprechend haben schon österreichische Gerichte geurteilt. So befand sich in einem Buch ein alter und verblasster Stempel der Unibibliothek Graz. Die Bibliothek hat Recht bekommen. Der Eigentümer bleibt die Bibliothek, weil dem Käufer Zweifel hätten kommen müssen.