Wie das bei B&N ist, weiß ich nicht, aber bei Amazon gilt folgendes:
1. Jeder, der ein verleihbares e-Book hat, kann dieses genau 1 (in Worten: ein) Mal für 14 Tage verleihen. Nicht einmal an jede Zielperson, einmal pro Buch. (Es sei denn, er drückt jemand anderem seinen Kindle in die Hand.) Diese Beschränkung allein dürfte dafür sorgen, dass das Schreckensszenario "Verkaufsrückgang" faktisch ausgeschlossen ist.
2. Ob ein Buch verleihbar ist, bestimmt der Verlag bzw. Autor:
a) Wer statt der 35% die 70% Auszahlungsrate haben will, macht sein Buch damit verleihbar.
b) Wer sein Buch im KDP Select Programm haben will, macht es verleihbar.
c) Andernfalls muss das Buch explizit als verleihbar gekennzeichnet werden.
3. Wenn ein Buch DRM-frei ist, ist es effektiv "verleihbar", indem die Datei weitergegeben wird. Das hat aber nichts mit dem offiziellen Leihmechanismus von Amazon zu tun und liegt ebenfalls im Ermessen des Autors bzw. Verlags.
4) Alle anderen Bücher sind nicht verleihbar.
Was o.g. merkbefreite Idioten "übersehen" haben, weil sie sich gar nicht erst die Mühe gemacht haben, die Faktenlage zu überprüfen, ist,
1. dass LendInk ausschließlich auf die Funktionalität von Amazon und B&N zurückgreift und sonst nur ein Vermittler ist,
2. dass Bücher, die derzeit nicht verleihbar sind, trotzdem bei LendInk auftauchten, aber dann nur mit einem Kauf-Link, weil eine Leihe eben gar nicht möglich ist (siehe 1.),
3. dass für alle außer absolute Bestseller-Autoren mehr Sichtbarkeit faktisch immer besser ist als das Risiko von Verkaufsrückgang aufgrund von Ausleihe oder Piraterie. Das gilt sogar noch für Autoren, die von ihrer Schreiberei gut leben können (siehe auch Baen Books), was nur die allerwenigsten von sich behaupten können.
Kurz: Der Dienst war legal. Er war auch mit 99.999%iger Wahrscheinlichkeit positiv für Leser, Verlage und Autoren. Die Indie-Autoren(!), die LendInk bzw. ihren Webhoster zur Aufgabe gezwungen haben, haben sich und allen anderen Autoren beileibe mehr geschadet als genutzt.
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