*schulterzuck* In der Sache hat der Anwalt sicherlich recht, und das hätte dem Berlin Story-Verlag eigentlich auch klar sein müssen. Die Formulierungen wie "Wie und ob bezahlt wird", "Freiwillig zahlen" oder "den passenden Preis für ein Ebook zu finden" laufen direkt gegen den Wortlaut des BuchPrG. Daher hätte man, zumindest für dieses Experiment, den Vorgang "Kaufe Buch für 0€" vom Vorgang "Spende was-auch-immer unter dem Stichwort 'Der Letzte macht das Licht aus' an den Verlag" klarer trennen können und müssen.
Ob das durchgeht, ist zwar trotzdem nicht klar, käme aber eventuell auf ein Gerichtsverfahren an. So wie die Sache aussieht, hat der Berlin Story-Verlag hier aber in der Tat etwas ungeschickt agiert, da echtes "Pay what you want" aufgrund des BuchPrG in Deutschland wahrscheinlich derzeit einfach illegal ist.
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