Jupp. Entgegen vieler Darstellungen in der Regenbogenpresse hilft gesunder Menschenverstand in Rechtsfragen meist sehr gut.
mth hat andernorts gefragt:
Quote:
Wieso, Mängel lassen sich doch beweisen. Oder reden wir von einer „vertretbaren“ Anzahl von Fehlern, die ja wohl von beiden Seiten unterschiedlich gesehen wird? Diesen Faktor könnte man doch relativ leicht durch ein Grundsatzurteil festlegen, obwohl etwa lästige Formatierung viel eher nervt als mal ein übersehener „Druckfehler“.
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Letzeres wäre die Frage. Es gibt ja Leute, die sich bereits über einen einzigen falschen Buchstaben aufregen. Das wäre natürlich chanchenlos.
Nach bundesdeutschem Recht gilt - sofern man von der Anwendung der Regelungen über den Sachkauf ausgeht (= die konkrete Datei als Gegenstand eines „Kaufes“) - § 434 Abs.1 Satz 2 BGB:
Quote:
“ … Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. …
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Da ist dann Raum fürs Argumentieren. Ich habe jetzt nicht nachgesehen, aber ich glaube nicht, dass es (angesichts des geringen Gegenstandswerts in solchen Sachen, ein Buch ist eben kein PkW) ernsthaft Urteile über die Frage gibt, wieviele Fehler im Satzbild eines gedruckten Buches einen Mangel darstellen (etwaige Funde mir bitte gern mitteilen). Ein Mangel dürfte bei Papierbüchern aber sicher gegeben sein, wenn komplette Seiten fehlen oder sich aufgrund von Druckproblemen ganze Seiten nicht lesen lassen.
Was die Frage der Formatierung angeht, stimme ich mth zu. Da wird nur immer das Problem sein, dass eine vernünftige Darstellung nicht nur von der Formatierung des Buches, sodern auch von der Qualität der Firmware/Software des Darstellungsgeräts abhängt. Da wären dann eben klare (quasi bindende) Standards für Buchformate erforderlich. Auch eine zweischneidige Frage, ob man die will.