Na, da haben die Kollegen aber 'ne "tolle", einträgliche Idee gehabt

. Und das OLG Celle hat ihnen sogar letztlich auch noch teilweise geholfen. - Ich gebe dem Kollegen Vetter ganz recht, das ist alles schon etwas merkwürdig.
Worum es geht? Ganz kurz angerissen: Zwei Pflichtverteidiger haben geltend gemacht, dass es nicht zumutbar sei, sehr sehr umfangreiche Gerichtsaktenauszüge (nämlich die Übersetzungsprotokolle einer Telefonüberwachung von 81.900 Telefonaten zwischen Beschuldigten und ihrem Umfeld), die ihnen vom Gericht auf Datenträgern zur Verfügung gestellt wurden, nur am Rechner durchzusehen. Sie ließen 43.307 Seiten ausdrucken (wer möchte daran zweifeln?) und wollten diese Kopierkosten entsprechend der gesetzlichen Regelungen bei der Plichtverteidigervergütung gegenüber Vater Staat geltend machen.
Das OLG Celle hat ihnen letztlich immerhin einen Teil davon zugebilligt.
Die Geschichte, wie RA Vetter sie im law blog wiedergibt.
In der Begründung der Entscheidung steht auch nichts über die mögliche Nutzung der unter den Anwaltskollegen ja so beliebten Apfelpads ...
@ Forkosigan und @ mth und alle Anbieter, die sonst etwas mit größeren EInk eReadern (Minimum 9,7 Zoll) zu tun haben:
Berufsleser brauchen schnelle Geräte mit flüssigen, umfangreichen PDF-Anmerkungsoptionen. Die Anmerkungen müssen exportierbar sein. Das erzähle ich Euch schon seit Jahren.
Macht doch mal 'ne schöne, verlässliche Firmware klar

und dann macht dem
DAV ein Paketangebot!