Da kann ich ja nur drüber lachen. Als Partner einer Lehrerin kenne ich ja den Zustand der Rechner an Schulen. Da können die ruhig ihre komische Software drauf installieren. Praktisch alle Lehrer verwenden ihre eigenen privaten Rechner, da die Mühlen in der Schule derart unbrauchbar sind, dass es irgendwo zwischen "lächerlich" und "zum Heulen" ist. Wenn die also diese uralten, teilweise mit Windows 98 ausgestatteten Nichtsnutz-Rechner durchsuchen wollen...warum nicht? Sie werden da eh nichts drauf finden. Und das auch nur, falls ihr komischer Trojaner überhaupt auf solchen Betriebssystemen läuft.
(Prinzipiell sehe ich natürlich hier die DRM-Thematik und sehe das prinzipiell auch sehr kritisch; aber gerade in diesem Fall ist es wirklich lachhaft, da die IT-Ausstattung an Schulen wie gesagt so primitiv ist und zu gefühlten 98% auf der Privatausstattung der Lehrer beruht)
Entscheidend ist in dem Fall der folgende Satz:
Quote:
Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt.
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Private Rechner sind keine Speichersysteme der Schule. Ergo: Öffentliche Schulrechner nur einsetzen, wenn man muss. Problem gelöst. Und Zugriff auf Privatrechner können die mit dem Vertrag nicht erlangen.