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Originally Posted by K-Thom
Und das stimmt so nicht. Die Buchpreisbindung legt keinen Mindestpreis fest. Sondern den einen festen Verkaufspreis.
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Das ist für D richtig; insofern eine Verwechslung mit dem öst. PreisbindungsG, mit dem ich besser vetraut bin.
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Es geht hier um ein Bundle, und das ist etwas völlig anderes als ein Serien- oder Mengenpreis. Zudem sind alle Titel auch einzeln liefern.
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Ich sehe hier trotzdem kein rechtliches Problem. Das ist eben ein Sammelwerk mit einem eigenen Preis. Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen, dass der Boerseverein etwas dagegen hat (Obwohl, wer weiß...)
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Ich bin kein Freund der Buchpreisbindung. Jede Aktion, die dieses Konstrukt weiter aufweicht, wird von mir begrüßt.
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:-)