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Old 09-15-2011, 07:21 AM   #25
K-Thom
The one and only
K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.K-Thom ought to be getting tired of karma fortunes by now.
 
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Gilt generel das Texte von Autoren die Länger als 70 Jahre tot sind frei verwendet werden dürfen? Oder können Nachkommen, Erben und Verlage darauf noch Ansprüche erheben?

2)
@gomen17:

Ja, 70 Jahre, berechnet ab dem Ende des Jahres in dem der Autor verstorben ist, ist eine relevante Zahl in Europa. Z.B. wird James Joyce mit dem 1.1.2012 endlich gemeinfrei. In den USA und vielen anderen Ländern ist das z.T. abweichend geregelt.
Das ist so leider nicht ganz richtig bzw. es behandelt einen immer wichtiger werdenden Aspekt nicht: das Markenrecht.

Rechteinhaber und Erben können zwar nichts am geltenden Urheberrecht ändern, aber sie können es durch das Markenrecht knebeln.
Für mich immer noch konkretes Beispiel ist Robert E. Howard, der Schöpfer von Conan und anderen Figuren.

Die Romantexte sind seit 01.01.2007 gemeinfrei, aber ...

1) Der Name "Conan" ist markenrechtlich geschützt.
2) Der Autorenname "Robert E. Howard" ist markenrechtlich geschützt.

Da das Markenrecht eine Handhabe auch gegen non-kommerzielle Nutzungen vorsieht, ließen sich die Geschichten z.B. bei MR nur ohne Nennung des Autoren hochladen. Und ohne Conan im Titel zu erwähnen (gut, es gibt keine klassische Geschichte, in der der Name im Titel vorkommt).

Hanebüchen! Aber geltendes Recht. In den USA zweifeln zwar viele die Rechtmäßigkeit dieser Marke an, nur erfolgreich dagegen geklagt hat auch noch keiner.

Und diese Praxis wird in Zukunft zunehmen. Klassiker ist in diesem Fall das Micky Maus-Schutzgesetz.

Also, wie oben schon mal erwähnt: Sollte man sich unsicher sein, Finger weg. Die Rechteinhaber haben meist die teureren Anwälte.
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