Lahnschnitzer, du musst schon den wirklich wichtigen Teil hervorheben, nicht alles mögliche:
Quote:
2b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht (...)
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DRM ist eine
Ausübung der Rechtewahrnehmung, keine "Information für die Rechtewahrnehmung".
Das ist in einem Roman z.B. das Impressum. Wenn du also etwas kopierst und das für deinen eigenen Gebrauch verwendest, dann kannst du das Impressum, die Angabe von Verlag oder Autor gerne weglassen. Würdest du es verbreiten, müsste das erhalten bleiben.
Quote:
DRM ist eine nicht hinzunehmende Gängelung der ehrlichen Leute.
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Stimmt, aber derzeit eine juristisch zulässige.