Hans, du verstehst nicht. Es geht mir um eine Rechtssicherheit für denjenigen, der NICHT upgeloadet hat.
Nach deutschem Recht könnte man den ursprünglichen Besitzer auch wegen
Störerhaftung belangen. Schließlich war es immer noch dessen eBook, und von daher kann man eine stillschweigende Zustimmung zum Upload vermuten.
Um sicher zu gehen, müsste man sich von jedem, an den man das eBook - im Rahmen der Privatkopie - weitergegeben hat, ansonsten eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung geben lassen, dass das eBook im Falle des Falles ohne Zustimmung des Eigentümers weitergegeben wird.