Quote:
wenn jemand deine festplatte leerräumt oder deine festplatte bei einem einbruch verschwindet - ist es dann in ordung, wenn du vom staatsanwalt post wegen urheberrechtsverletzungen erhälst?
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So kriminell muss es ja nicht einmal zugehen.
Du fährst in Urlaub und bittest einen Freund, auf dein Haus aufzupassen. Er passt auf, schaltet zwischendurch mal deinen PC an, um etwas zu surfen, nachdem er die Pflanzen gegossen, den Briefkasten geelert und etwas gelüftet hat.
Da jeder Mensch neugierig ist, findet er auf deinem PC deine eBooks und hält es für eine gute Idee, sie zu kopieren.
Nicht nur das, er spielt sie bei sich zu Hause auf ein P2P-Netzwerk. Dort werden sie nun gefunden, mit deinem Wasserzeichen.
Wer haftet nun? Vor allem: Du wirst vielleicht nie erfahren, dass es dein Freund war, der sie während deiner Abwesenheit kopiert hat.
DAS hätte ich gerne juristisch geklärt.