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Originally Posted by K-Thom
Dazu müsste dann aber auch die juristische Seite des Wasserzeichens eindeutig geklärt werden.
Szenario:
Der Besitzer eines eBooks gibt - abgedeckt durch die Privatkopie - das eBook an maximal 7 Personen weiter.
Eine dieser 7 Personen entscheidet sich nun, das eBook per P2P, One-Clik-Hoster, etc. wild zu verbreiten.
Haftet dann der ursprüngliche Besitzer für diese illegale Verbreitung?
Wenn ja, dann wird auch das Wasserzeichen so schnell entfernt werden wie harter Kopierschutz. Denn wer möchte sich für die Taten anderer haftbar machen lassen?
Wenn nein, dann hat das Wasserzeichen de facto keine Wirkung.
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Wuerdest Du ein Papierbuch an jemanden geben, der bekannt dafuer ist, dass er immer Kaffeeflecken aufbringt? Wohl nicht. Genauso muss man also beim Verleih aufpassen und die Dateien nur an wirklich verlaessliche Personen weitergeben.
Mit dem Wasserzeichen waere es so, dass die gesamte Kette zurueckverfolgt werden koennte -- denn die "Unschuldigen" muessten ja zur Verteidigung die Namen derer angeben, an die Kopien gegeben wurden. Es ist nicht automatisch der erste Verleier haftbar, aber man muesste sehr vorsichtig sein. Dies entspricht den Beduerfnissen der Leser und der Autoren/Herausgeber. Es muss ja ein gewisser Anreiz da sein, die Buecher nicht beliebig weiter zu reichen.
Wer einen Schutz (ob DRM oder Wasserzeichen) entfernen will, der wird immer einen Weg finden. Aber den normalen Lesern waere geholfen. Buecher koennten verliehen werden und auch in andere Formate konvertiert werden.