Dazu müsste dann aber auch die juristische Seite des Wasserzeichens eindeutig geklärt werden.
Szenario:
Der Besitzer eines eBooks gibt - abgedeckt durch die Privatkopie - das eBook an maximal 7 Personen weiter.
Eine dieser 7 Personen entscheidet sich nun, das eBook per P2P, One-Clik-Hoster, etc. wild zu verbreiten.
Haftet dann der ursprüngliche Besitzer für diese illegale Verbreitung?
Wenn ja, dann wird auch das Wasserzeichen so schnell entfernt werden wie harter Kopierschutz. Denn wer möchte sich für die Taten anderer haftbar machen lassen?
Wenn nein, dann hat das Wasserzeichen de facto keine Wirkung.
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