Quote:
Originally Posted by herbert.m
ob dies auch bei einer testweisen Ingebrauchnahme der Fall ist?
|
Jupp. (Sehr zum Leidwesen der Shopbetreiber wird die Rechtsprechung da übrigens zunehmend kundenfreundlicher.) Grundsätzlich vom Produkt abhängig, also bei Bekleidung z.B. Anprobieren natürlich, aber bitte nicht Etikett abschneiden und nach 7 Tagen Outdoorurlaub die Jacke zurück schicken ... Bei Elektronik muss man natürlich auch bestimmungsgemäßen Gebrauch testen können.