The official press release
states that, "Das Urheberrechtsgesetz sieht so genannte Schrankenregelungen vor, nach denen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu bestimmten Zwecken, wie zum Beispiel für wissenschaftliche und kulturelle Nutzungen, zulässig ist. Die letzte Novelle des Gesetzes, deren einschlägige Regelungen im September 2004 in Kraft getreten sind, sieht hierfür ausdrücklich die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Verbänden vor, um diese Nutzungen auch von kopiergeschützten Medien zu ermöglichen."
I think they are referring to
this particular revision in the German copyright law, which apparantly states that associations such as the Phonographic Industry have the right to allow particular institutions, such as the National Library, to duplicate copyright-protected media (for the sake of science and culture).