Theoretisch müsste man übrigens in diesem Fall sogar das Urheberrecht anwenden.
Werke anonymer Schöpfer bzw. von Schöpfern, deren Pseudonym nicht mit einem Realnamen in Einklang gebracht werden können, werden 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung gemeinfrei. Und ein Übersetzer gilt als Schöpfer.
Ist der Übersetzer also unbekannt, wäre es dann relativ einfach.
Bei namentlich bekannten Übersetzern müsste man nachsehen, ob die Übersetzung in einer aktuellen Version noch genutzt wird.
Wenn ja, würde ich einfach mal beim entsprechenden Verlag nachfragen.
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