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Originally Posted by lp344
Nagel mich jetzt bitte nicht darauf fest, aber ich glaub mich erinnern zu können, dass es drauf ankommt, was als Ausführungsort (bzw Lieferort) vereinbart wurde - sprich Holschuld (am Ort des Händlers - dann hat Kunde Risiko) oder Bringschuld (am Ort des Kunden - dann hat Verkäufer das Risiko).
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Beim Versendungskauf geht es immer um eine Schickschuld, sonst wäre'd ja kein Versandhandle.
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Und bei Internetkäufen glaub ich gilt lt Fernabsatzgesetz die Bringschuld, oder?
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Das Fernabsatzgeset ist jetzt im BGB integriert. Und dort gilt im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher eben die von mir skizzierte Rechtslage. Aber nur zwischen diesen beiden Gruppen, weder zwischen Unternehmern noch Nicht-Unternehmern jeweils untereinander.
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Originally Posted by Cid
Oh bitte nehmt den Gefahrübergang doch in ein separates Thema.
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Ist alles gesagt, so weit's mich betrifft.
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Eine definitive Antwort ist da nicht für alle Fälle vornherein möglich.
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Wieviel definitiver als eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hättest du's denn gern? EOD.