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Old 11-20-2010, 09:38 AM   #478
lp344
Zealot
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Originally Posted by rogue_librarian View Post
Das ist nicht richtig. § 447 BGB regelt ausdrücklich dass "die Gefahr auf den Käufer über [geht], sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat." Er gilt nur gem. § 447 ausdrücklich nicht wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.

Im Verhältnis zwischen Unternehmern oder Vebrauchern untereinander gilt das aber nicht.
So aus dem Kontext gerissen ist das auch nur halbwahr. Hab jetzt grad kein BGB zur Hand, aber genau diesen Fall hatten wir mal in einem Wirschaftsrechtseminar...

Nagel mich jetzt bitte nicht darauf fest, aber ich glaub mich erinnern zu können, dass es drauf ankommt, was als Ausführungsort (bzw Lieferort) vereinbart wurde - sprich Holschuld (am Ort des Händlers - dann hat Kunde Risiko) oder Bringschuld (am Ort des Kunden - dann hat Verkäufer das Risiko).

Und bei Internetkäufen glaub ich gilt lt Fernabsatzgesetz die Bringschuld, oder?

Vielleicht hab ich mal Zeit und vertief mich in das Thema...
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