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Originally Posted by lp344
Genau so ist es. Und zwar nicht nur beim gewerblichen Versand - es trägt immer der Versender das Risiko, dass auf dem Transportweg was kaputtgeht.
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Das ist nicht richtig. § 447 BGB regelt ausdrücklich dass "die Gefahr auf den Käufer über [geht], sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat." Er gilt nur gem. § 447 ausdrücklich nicht wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.
Im Verhältnis zwischen Unternehmern oder Vebrauchern untereinander gilt das aber nicht.