Richtig, das Problem (etwaige Strafen) betrifft aber zunächst nur den Verkäufer. Wenn man darauf achtet, dass der Verkäufer einem bei Ebay keine speziellen AGB unterschiebt, die diese Haftung (bzw. die Erstattung der Strafgebühren vom Kunden an den Verkäufer) auf den Kunden abwälzt, kann einem das egal sein.
Da es aber auf den ungefähr gleichen Preis hinausläuft, ob man nun bei Ebay oder bei B&N über einen Forwarder bestellt, bleibt als Unterschied aber der Aufwand, der bei Ebay geringer ist (man braucht keine US-Adresse und keine VPN-Verbindung). Manchen ist das zu viel Aufwand, ich persönlich würde den Kauf bei B&N bevorzugen.
Wenn man nicht bei B&N kauft, sollte man sich vom etwaigen Verkäufer versichern lassen, dass er die Geräte bei B&N mit der Geschenkoption gekauft hat. Die Standard-Garantie von B&N ist nämlich nicht übertragbar, kann also nur vom Käufer in Anspruch genommen werden, außer der Artikel wurde als Geschenk bestellt. Ob der Verkäufer in X Monaten noch erreichbar ist, ist immer fraglich...
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