Lieber Herr Rampe,
als quasi Kollege drei freundschaftliche Hinweise:
1) Ins Impressum gehören Vor- und Nachname.
2) Laut EuGH muss neben der E-Mailadresse eine weitere "unmittelbare und effiziente Kommunikation" vorhanden sein, die eine kurzfristige Antwort ermöglich.
3) Einem Anbieter mit Direktvertrieb ist es nur zu empfehlen, deutlich erkennbare und korrekte AGB zu veröffentlichen.
Im Augenblick sind Sie ein gefundenes Fressen für alle Abmahnspezialisten.
Last edited by K-Thom; 10-05-2010 at 04:54 AM.
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