Eine "70 Jahre nach der Veröffentlichung-Regel" gibt es nur für anonym oder pseudonym veröffentlichte Werke. Und auch nur dann, wenn tatsächlich innerhalb der Frist nicht feststellbar ist, wer der Autor ist.
Weiß man, wer der Autor war, greift automatisch die übliche Regelung. (§66 UrhG)
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