Danke für den Link!
Zuerst muss man noch einmal darauf hinweisen, dass die VG Wort ausschlielich ihre Mitgliedsautoren und die dort angemeldeten Texte vertritt. Ist ein Autor nicht in der VG Wort und ist ein Werk dort nicht gemeldet, kann die VG Wort auch nicht von sich aus die Nutzungsrechte an sich reißen.
Theoretisch müsste User X bei der VG Wort anfragen können und mitteilen, dass er ein inkommerzielles digitales Archiv aufbauen möchte.
Jetzt ist nur die Frage, woher der User wissen soll, welche Titel über die VG Wort vertreten werden. Oder ob die VG Wort hier eine Auskunftspflicht hat.
Ich sehe das als Freibrief für Bibliotheken (was jetzt so schlimm nun auch nicht wäre). Inwieweit private Nutzer mit eigenen Archiven davon profitieren, müsste sich zeigen.
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