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Old 08-23-2010, 03:07 AM   #11
kakakanno
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Originally Posted by K-Thom View Post
Es sind zwei Aspekte:

1) In DE sind Verkäufe unter dem Einkaufspreis verboten, wenn sie über einen längeren Zeitraum erfolgen und ganz klar das Ziel haben, andere - vor allem kleinere - Anbieter vom Markt zu drängen.
Zur Markteinführung eines Produkts sind sie erlaubt.
Bei der PS3 konkurrier(t)en Sony, Microsoft und Nintendo. Nintendo hatte keinen Grund zur Klage - sie haben die Wii ja trotzdem besser verkauft -, und Microsoft war mit denselben Überlegungen zugange.

2) Hinzu kommt vor allem, dass die Konkurrenz dasselbe Produkt durch den Dumpingpreis nicht mehr verkaufen kann. Eine PS3 ist aber keine Xbox360 ist keine Wii. Es wäre also eher wahrscheinlich, dass Media Markt gegen Saturn wegen Dumpingpreisen bei der PS3 anzeigt, weil beide dasselbe Produkt anbieten.
Der Kindle wird ausschließlich von Amazon verkauft, von niemandem sonst. Also schadet sich Amazon damit nur selbst, und das wäre in DE kein Klagegrund und dürfte es auch in den USA nicht sein.

Anders sähe es aus, wenn B&N den Kindle verkauft hätte und durch Amazons Preisattacke just in seine finanziellen Schwierigkeiten geraten wäre. Da würde auch in den USA das Kartellamt einschreiten.
danke, klingt einleuchtend
vielleicht hat media markt deswegen bei der einführung vom neuen macbook so ein günstiges angebot.
kakakanno is offline   Reply With Quote