Die "
Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V." hat sich in einer
Stellungnahme vom 05.07.2010 auf die Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Thema vom 28.06.2010 kritisch mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verleger auseinander gesetzt.
Danach bestand bei dem Mitgliedern des Fachausschusses für Urheber- und Verlagsrecht der GRUR "weitverbreitete Skepsis", dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes zugunsten der Presseverleger ein geeignetes Mittel sein könnte, das Ziel zu erreichen "Qualitätsjournalismus den ihm gebührenden Schutz gegen unzulässige Übernahme durch Dritte zu bieten".
Zu den Überlegungen der Fachgruppe im Einzelnen vergleiche die Stellungnahme oben.
Schön jedenfalls (da beißt sich die Katze in den Schwanz ...):
Quote:
Würde die Leistung der Presseverleger tatsächlich geschützt, so
wäre jedenfalls nicht einzusehen, weshalb diejenigen leer aus-
gehen sollten, die auf fremde Nachrichten und Artikel verweisen
und diese aggregieren. Denn auch darin liegt eine durchaus
vergleichbar schutzwürdige Leistung auf informationellem Ge-
biet.
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