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Originally Posted by K-Thom
Solange eBooks also als Software definiert werden, wäre die Entfernung zur Erstellung einer Sicherungskopie zulässig. Das ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage, aber schön wäre es, wenn sich ein Anwalt mal dahinterklemmen könnte. 
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Solange die deutsche Verleger und Buchhandlungen einen Amok gegen ebooks laufen wird hier gar nichts geändert. Nicht umsonst hat Amazon nun die Unterstützung für Russisch integriert. Und das obwohl die Buch-Piraterie in Russland fast 5-6 Mal so groß wie in Deutschland.
Und noch was - wenn ich von deutschen Händlern quasi dazu gezwungen werde, mir einen neuen Bestseller als ebook für 30-40 Euro zu kaufen, mache ich folgendes: ich kaufe mir eine Printausgabe für desselbes Geld oder ich benutze meine Fremdsprachkenntnisse und kaufe das bei Amazon für 10 Dollar. Und dann behaupten diese bl...s von Verlagen - "Deutschland ist noch nicht reif für ebooks". Na dann viel Spaß noch!