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Old 07-20-2010, 05:53 AM   #46
:D ominik
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Originally Posted by chris2110 View Post
Nun zu meiner Frage:
gibt es noch eine Möglichkeit irgendwie an einen "nook" zu kommen? Ich hab's schon mit Borderlinx versucht, aber irgendwie ist mir das ein wenig zu "unsicher", da B&N scheinbar wirklich alles kontrolliert....
Wenn Du schon länger das Forum verfolgst, dann musst Du doch auch gelesen haben, dass viele (weltweit Tausende) schon mit einem dieser Forwarder einen nook ins Ausland gebracht haben. Du brauchst eine amerikanische Adresse (die des Forwarders), eine amerikanische IP-Adresse (VPN-Dienst) und eine beliebige Kreditkarte. Mehr nicht.

B&N selbst schickt nicht ins Ausland, weil der nook "nur" eine FCC-Zulassung hat, für die Einfuhr in Europa aber ein CE-Kennzeichnung notwendig ist. Ein Verkauf von elektronischen Produkten ohne CE-Kennzeichnung ist innerhalb der EU verboten. Für die CE-Kennzeichnung braucht der Hersteller zwar nur eine Bescheinigung ausstellen (ohne jegliche behördliche Prüfung), und angesichts der FCC-Zulassung wären die technischen Anforderungen erfüllt, allerdings ist für die CE-Kennzeichnung auch eine Betriebsanleitung in Landessprache erforderlich, die bislang fehlt. Das US-Netzteil dürfte vermutlich auch nicht mitgeschickt werden, aber das könnte man ja einfach weglassen. Die CE-Zulassung ist zwar nur für die EU-Länder erforderlich, andere Länder haben aber ähnliche Anforderungen.

Das ist der Grund, warum B&N den nook nicht ins Ausland verschickt. Dass netseeker glücklicherweise doch beliefert wurde, ist schlichtweg menschliches Versagen und hätte B&N bis zu 30.000 € Bußgeld einbringen können.

B&N hat jedoch nichts dagegen, wenn der Verkauf auf US-Gebiet stattfindet und der nook dann durch Dritte außerhalb des Landes, weshalb die Adressen der Forwarder von B&N auch nicht blockiert werden (Apple z.B. blockiert die Forwarder-Adressen teilweise). Aus eigenem Interesse sollte man allerdings einen Dienst benutzen, der nur den Versand übernimmt, um diese CE-Bußgeldproblematik zu umgehen. Es gibt nämlich Dienste, die auch den Einkauf übernehmen. Hier findet in der Regel ein Verkauf zwischen Dienstleister und Kunde statt, weil der Dienstleister als Großabnehmer günstigere Preise beim Händler bekommt, die er natürlich nicht an den Kunden weitergeben will. Dieser Verkauf des Produktes vom Dienstleister an den Kunden kann als Kauf innerhalb der EU ausgelegt und mit Bußgeld versehen werden. Man kann sich sicher sein, dass diese Dienstleister in ihren Geschäftsbedingungen Klauseln haben, mit denen sich der Kunde bereit erklärt, sämtliche Steuern, Zölle und Bußgelder, die dem Dienstleister auferlegt werden, zu übernehmen.


Viele Grüße

Dominik
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