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Unsinn! Wie konnte man ihm was anhaben, da er
doch unschuldig war!
Damals, bei der Brandstiftungsaffaire, kam doch auch
die ganze Geschichte genau so an den Tag, wie sie sich
zugetragen. Lichert hatte zu allem nur Ia zu sagen und
hier und da mal was zu ergänzen; — er hatte nur mit»
zuteilen, was er sich bei der Sache gedacht habe. Auch
wegen der armen Beschließerin hatte man ihm geglaubt,
trotz der schuftigen Stankereien des Iochen, der ja schließlich
klein beigab . . . Kurz, es war da ziemlich gerecht zu»
gegangen. Keiner Unthat hatte man ihn bezichtigt, die
ihm nicht auch zur Last siel; nur die Strafe fand er
zu hart . . . Sechs Iahre Zuchthaus! Das war zu viel
für den abscheulichen Einfall, den ihm der Satan so in
die Seele geflößt! Er zählte jetzt neunundzwanzig Iahre;
wenn er herauskam, so war er ein alter, gebrochner Mann;
denn die Haftjahre zählten doppelt und dreifach . . .
Dennoch: selbst das mit der Strafe mußte wohl
seine Richtigkeit haben; denn der Rechtsanwalt Kretschmar,
sein Verteidiger, hatte ihm zweimal den Paragraphen ver-
lesen, wonach die Brandstiftung ganz besonders gezüchtigt
wird, wenn es sich um bewohnte Gebäude handelt; —
und dann noch einen Paragraphen, wo es ungefähr hieß:
,Mit Zuchthaus nicht unter zehn Iahren oder mit lebens-
länglichem Zuchthaus wird der Brandstifter bestraft, wenn
der Brand den Tod eines Menschen dadurch verursacht
hat, daß dieser sich zur Zeit der That in dem an-
gezündeten Raum befunden hat.
'
Das war ja nun beinah der Fall gewesen!
Wenn Lichert in seiner Herzenseinfalt auch nicht ver-
stand, weshalb ein Zufall, über den er gar nicht erst
«rn» «cksteln, Ihemi«. II. «