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niemand, — und wenn uns einzelne Unklarheiten beirren
sollten, so müßten wir ja die größten Cujone freisprechen!
Ich stimme mit Teutschenthal! Mit ihm zu gehen ist
allemal sicher!"
Nach langer, stürmisch erregter Debatte erfolgte die
Abstimmung. Der Oberst von Rheuß schrieb den Wahr»
spruch neben die einzelnen Fragen und setzte mit starren,
zackigen Buchstaben seinen Namen darunter.
Die Sitzung ward wieder eröffnet.
Feierlich, zum Teil etwas bedrückt und befangen, traten
die Zwölfmänner über die Schwelle. Die beiden An-
geklagten mußten den Vorschriften der Strafprozeß»Ord-
nung gemäß bis zur Verlesung des Wahrspruchs aus dem
Saale entfernt bleiben.
Nachdem Iedermann wieder Platz genommen, erhob
sich der Oberst von Rheuß und sprach mit bebender Stimme:
„Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch
der Geschworenen, was folgt."
Und nun verlas er zunächst die Fragen, die sich auf
beide Angeklagte bezogen — und die dazu gehörigen Ant-
worten.
Diese Antworten lauteten wie selbstredend: Ia. Auf
den Richtertisch machten sie ebensowenig Eindruck, als auf
das Publikum.
Als Herr von Rheuß jedoch zur Verlesung der Haupt-
frage kam, die da lautete: ,Ist der Angeklagte Christian
Lichert schuldig, den Maler Fritz Burckhardt am siebzehnten
November vorigen Iahres vorsätzlich und mit Überlegung
getötet zu haben — ^, und als der Obmann auch hier
kund gab, daß die Geschworenen die Frage mit mehr als
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