„Sie konnen sich setzen, Lichert!"
Dann blätterte er in seinen Papieren, rückte den
Klemmer zurecht, der auf dem schmalen Rücken der aristo-
kratischen Nase nicht haften wollte, lehnte sich wieder zurück
und schlug das rechte Bein über das linke.
Nach Erledigung der üblichen Vorfragen begann er
wie folgt:
„Nun, Lichert, Sie wissen ja, was die Staatsanwalt-
schaft Ihnen zur Last legt. Es handelt sich um zwei
Missethaten, die unter zwei verschiedene Paragraphen
unsers Gesetzbuches fallen. Zunächst sollen Sie, unter
Anwendung von Gewalt gegen den königlichen Beamten
Karl Wendeborn, aus dem Gefängnis entwichen sein.
Das wäre das kleinere Delikt. Dann aber haben Sie,
um sich die Mittel zum Fortkommen zu verschaffen, im
Gothengehölz einen Menschen hinterrücks überfallen, mit
Ihrem Knüppel getötet und den Getöteten feines Geldes
beraubt. Was haben Sie auf diefe doppelte Anschuldigung
zu erwidern?"
„Nichts! Gar nichts!"
„Sie gestehen also. . .?"
„Da müßt' ich verrückt sein!"
„Nun denn," lächelte Herr von Grolmann, seinen
Klemmer polierend, „wenn Sie nicht schlankweg gestehn
wollen, — was allerdings das Gescheiteste wäre —, so
bringen Sie Ihre Einwände vor!"
Christian Lichert senkte den Kopf noch tiefer.
„Es glaubt mir ja doch Keiner!"
Herr von Grolmann beugte sich vor und sah in
die Wen.
„Der Staatsanwaltschaft gegenüber haben Sie einge»