dem Augenblick, als die Idee ihn durchzuckte Thatsächlich
bestand ihre befreiende Wirkung zunächst nur darin, daß
sie der trostlosen Passivität ein Ende machte und ihn den
Weg des Handelns beschreiten hieß.
Der Gedanke aber war folgender:
Da Herr Gyskra nun mit Bestimmtheit zu wissen
glaubte, daß Lichert unschuldig war, so fand er vielleicht
Mittel und Wege, dieser Unschuld zum Sieg zu verhelfen,
ohne doch seinen Sohn zu bezichtigen!
Mochte der Schritt, zu dem er sich jetzt entschloß, auch
befremden: er that ihn ja nicht in feiner amtlichen Eigen-
schaft, sondern als Mensch im Interesse der Menschlichkeit.
Heute noch wollte er sich zu Kretschmar begeben und
sich mit größter Genauigkeit in sämmtliche Umstände ein»
weihen lassen, die gegen die Schuld Licherts zu sprechen
schienen. Er wollte mit Kretschmar gemeinschaftlich den
ganzen Fall noch einmal durchstudieren — nicht vom
Standpunkt des Staatsanwalts, sondern von dem des
Verteidigers. Hatte Kretschmar die Wahrheit gesagt, so
standen die Chancen nicht ungünstig. . .
Den brennenden Drang aber, zu erfahren, was denn
eigentlich zwischen Burckhardt und Hellmuth vorgegangen,
mußte er ein für allemal niederzwingen, denn Hellmuth
sollte und durfte nicht ahnen, wie's in dem stürmisch er-
regten Herzen des Vaters aussah.
Wohl! Das war ein Gedanke, der Heil versprach!
Fand sich so die gewünschte Lösung, — dann fort mit
allen Bedenken Weiten und dritten Rangs, fort mit den
Skrupeln, die jener andre Paragraph des Strafgesetzbuchs
ihm eingeflößt hatte, der Paragraph 346, wo von einem
Beamten die Rede ist, der in der Absicht, Iemand der