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dem Gerichtstisch besindet. Wenn eine so rein äußerliche
Combination hinreichen soll, um ohne sonstige Anhalts-
punkte eine ursächliche Verbindung herzustellen, so hat
auch der Bauer Recht, wenn er das fallende Meteor
für einen Stern hält, den der beobachtende Astronom mit
dem Fernrohr herunter geschossen hat."
Nach einigen weiteren Ausführungen, deren Eindruck
auf die Geschworenenbank nicht zu verkennen war, fuhr
der Verteidiger mit wachsender Zuversicht fort:
„Zu alledem kommt nun die entscheidende Thatsache,
daß der Getötete, wie die Beweisaufnahme unwiderleglich
gezeigt hat, keine fünf Groschen im Portemonnaie hatte.
Meine Herren Geschworenen! Inmitten der Tragik einer
ernsten Gerichtsverhandlung gibt es Momente, wo auch
die Komik zu ihrem Rechte gelangt! Ein solcher Moment
war der, wo der anfangs so siegesgewissen und zahlungs-
fähigen Anklage im buchstäblichen Sinne das Geld aus-
ging! Und dies Geld hätte sie doch so nötig gehabt, um
die Kosten der nun folgenden Operationen standesgemäß
zu bestreiten! Es wäre so schön gewesen, hätte man glaub»
haft erhärten können, daß der Getötete just zweihundert
Mark bei sich getragen, aber —: es hat nicht sollen sein!
Auch im Leben der Staatsanwälte gibt es derartige ,häß»
liche Einrichtungen'! — Und nun wieder ernst gesprochen!
Der absoluten Unmöglichkeit, einen Zusammenhang zwischen
der Tötung Burckhardts und der bei Lichert vorgefundenen
Baarschaft herzustellen, tritt nun die wahrheitsgetreue Er»
klärung des Angeklagten mit niederschmetternder Glaub-
haftigkeit entgegen, — eine Erklärung, die durch nichts
widerlegt, wohl aber durch die Beweisaufnahme bis zur
Evidenz unterstützt worden ist! Meinen rastlosen Nach»