— 136 —
Inbrandsetzung des Kronheimer Herrenhauses empfunden
und klärlich bezeugt habe, die Offenheit seines Geständ»
nisses, die Nachhaltigkeit seiner Zerknirschung, kurz, sein
ganzes Verhalten bürge dafür, daß man es hier mit einem
zwar rohen, gewaltthätigen und rücksichtslosen, aber durch-
aus nicht mit einem sittlich verlorenen und eigentlich
schlechten Menschen zu thun habe.
Wäre Christian Lichert der Schurke, zu dem man ihn
stempeln wolle, so hätte er den Gefängniswärter, den er
mit augenscheinlichem Zeitverluste, und sonach mit sehr
erheblicher Steigerung der Gefahr, sorglich umstrickt und
geknebelt habe, einfach getötet, was ihm bei seiner gigan»
tischen Kraft ein Leichtes gewesen wäre.
Draußen hinwiederum, auf der einsamen Landstraße, im
Gehölz, war eine Gewaltthat unnötig.
Um sich in den Besitz fremder Baarschaft zu setzen,
brauchte ein so grobknochiger Riese keinen Mord zu be-
gehen; der erste beste Durchschnittsmensch, den er anhielt
und mit dem Knüppel bedrohte, gab ihm her, was er
bei sich trug.
Eine aus allgemeinen Gesichtspunkten herzuleitende
Vermutung für die Thäterschaft lag also nirgends vor.
Ebenso vollständig mangelten auch die concreten
Momente.
„Den Herrn Gerichtsarzt in Ehren: aber der bloße
Umstand, daß ein Knüppel halbwegs auf eine zertrümmerte
Stelle paßt, kann auf die Herren Geschworenen — bei
der Abwesenheit aller sonstigen Bindeglieder — absolut
keinen Eindruck machen! Es gibt Spitzsindigkeiten, die so
fein sind, daß sie beweis»unkräftig werden. Ich erinnere
«ur an das groteske, unserer wirklichen Praxis entnommene