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Er hatte sich eingeriegelt; er wollte unter keiner Be-
dingung gestört werden: aber das Plaudern der jungen
Leute — dazwischen die weinfrohe Stentorstimme des Herrn
von Rheuß — drang furchtbar mahnend zu ihm herüber.
Endlich sprang er empor. Mit der geballten Faust
schlug er sich vor die Stirn, knirschte verzweiflungsvoll
mit den Zähnen und nannte sich einen Schurken und
Pharisäer, der es nicht wagen dürfe, je einem ehrlichen
Menschen wieder die Hand zu reichen.
Wie von Tobsucht befallen, ras'te er durch das Zimmer.
Plötzlich stehen bleibend, raunte er mit einem Blick auf den
Schreibtisch:
„Und wenn Alles in Scherben fällt, — ich kann nicht
anders, ich thu's! Iagt mich von Amt und Brot! Gebt
mich der Schande preis! Lieber das Schlimmste, als die
ewige, unerträgliche Qual dieser Lüge!"
Sein Entschluß war besiegelt.
Was Hellmuth unzögernd gewagt hatte, durfte für
ihn, den Vater, kein Gegenstand herzlos»feiger Bedenken sein.
Er setzte sich hin, — — und schrieb seine Selbst»
denunciation.
Er nannte den Paragraphen, der seines Erachtens
hier in Betracht komme; Paragraph 344 nämlich des
Reichsstrafgesetzbuches, der da lautet:
,Ein Beamter, welcher vorsätzlich zum Nachteil einer
Person, deren Unschuld ihm bekannt ist, die Eröffnung
oder Fortsetzung einer Untersuchung beantragt oder be-
schließt, wird mit Zuchthaus bestraft.'
Er stellte das Ansuchen, von seiner Verhaftung Umgang
zu nehmen, da die Wahrscheinlichkeit eines Fluchtversuches
nicht vorliege.
«rn« «cküein, lhcmi«. II, I?
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