03-31-2009, 04:03 PM | #46 |
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Leute, da muß ich mal meinen Moderatorenhut aufsetzen: Ich finde das Thema genauso faszinierend wie Ihr, bitte aber um ein bißchen Zurückhaltung im Ton. Hier prallen ganz eindeutig verschiedenen Auffassungen aufeinander, und ein "Da hättest Du genauer hinsehen sollen" bringt eigentlich niemenden weiter. Also bitte mäßigt die persönlichen Attacken ein wenig. Uund.. Ring frei!
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04-01-2009, 03:25 AM | #47 | |
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Ja, Ring frei ! Für mich ist das Thema noch lange nicht erledigt. Aber es geht mir hier um die Sache und nicht persönliche Rangeleien. Ich möchte einfach nur wissen und diskutieren ob der Besitz von unrechtmäßigen Kopien bereits eine strafbare Handlung darstellt und ob das gleiche für den Download derselben gilt. Bisher habe ich dazu nur Meinungen gehört, aber noch keine sattelfeste Begründung. Beware... Your shoes are untied ! |
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04-01-2009, 04:54 AM | #48 | |
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Trotzdem gibt es sowas, weil damit Kundenbindung betrieben wird oder Adressdaten gesammelt werden. Du verlangst sozusagen, daß ich jeden Anbieter zunächst überprüfen muß, ob er die Downloadofferte auch rechtmäßig ins Netz stellt. Wie soll ich das anfangen? Ich muß doch dem Anbieter vertrauen, daß er mir etwas rechtmäßig anbietet. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, daß man sich mit Download strafbar macht. |
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04-01-2009, 07:16 AM | #49 |
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Bleiben wir beim "berühmt-berüchtigten" Harry Potter-eBook.
Kurzer Check bei den gängigen Online-eBook-Shops: Wird HP dort angeboten? [Ja/Nein] Kurzer Check bei Carlsen: Ist dort ein Hinweis zu HP-eBooks zu finden? [Ja/Nein] Kurzer Check in Google News o.ä.: Gibt es eine irgendeine News zu HP-eBooks? [Ja/Nein] Das sollte jedem User soweit zumutbar sein, diese Quellen nach offiziellen Hinweisen auf HP-eBooks zu durchsuchen, BEVOR man sie irgendwo downloaden möchte. Wenn du dort nichts findest, dir ein HP-eBook aber über P2P (oder über andere als die eigentlich zu erwartenden offiziellen Quellen) angeboten wird, dann sollte dir dein gesunder Menschenverstand sagen, dass dieses eBook nicht offiziell sein kann. Sollte es HP als eBooks geben oder eine kostenlose Demo von Band 1 online zu finden sein, dann kannst du davon ausgehen, dass das GROSS beworben wird. Einem Anbieter über P2P so einfach vertrauen zu dürfen, dass er das schon rechtmäßig anbiete - so leicht macht es einem die deutsche Rechtssprechung eben nicht mehr. Last edited by K-Thom; 04-01-2009 at 07:20 AM. |
04-01-2009, 07:43 AM | #50 | |
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Wenn Du mit P2P Tauschbörsen meinst, gebe ich Dir recht, weil diese in der Regel nur funktionieren, wenn man den Download gleichzeitig wieder anderen anbietet. Dies darf man bei urheberrechtlich geschützten Werken nicht. Ich bin mit Dir einer Meinung, daß das Anbieten nicht erlaubt und strafrechtliche Konseqenzen haben kann. Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten zum Download als Tauschbörsen, wo man selbst nichts anbietet. Abgesehen vom DRM-Schutz. Natürlich kann mir ein Unternehmen im Einzelfall auch mal einen HP schenken. Warum nicht? Woher soll ich denn wissen, ob das Angebot für jeden gilt (was zugegeben unglaublich wäre) ? Schau doch mal bei einigen eBook-Anbietern. Da gibt es zum Beispiel manchmal wirklich komplette Bände kostenfrei zum Download (z.B. Perry Rohdan). Diese sind kostenfrei, aber bestimmt nicht zur Weitergabe bestimmt und noch urheberrechtlich geschützt. Frage: Macht sich neben dem Anbieter auch ein Downloader strafbar? Was mir noch fehlt, ist eine definitive Aussage: Besitz/Download einer unrechtmäßigen Kopie ist strafbar, weil ... §xy etc. Last edited by gromit62; 04-01-2009 at 07:47 AM. |
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04-01-2009, 10:06 AM | #51 | |
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Ein pdf zum freien Download z.B. lässt sich nicht so kopierschützen, dass man von einem wirksamen Kopierschutz sprechen könnte. Hier muss der Anbieter also schon selbst deutlich sagen, dass er keine weitere Verbreitung oder Umwandlung in andere Formate möchte. Sonst kann man als User tatsächlich eine Erlaubnis voraussetzen. Eine pauschale Antwort zu dem Thema kann man nicht geben, weil es tatsächlich jedes Mal vom jeweiligen Titel und der Form der Verbreitung abhängt. Was bei Buch A sogar über P2P zulässig sein kann, muss es bei Buch B über Downloadlink nicht zwingend sein. Deine Schlussfrage umreißt das Problem, das derzeit noch immer herrscht: Es gibt Gesetze, es gibt Urteile, aber vieles davon ist Auslegungssache oder vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Manche meinen z.B., man sollte als User immer dafür sorgen, bei einem Rechtsstreit nie mit dem OLG Hamburg zu tun zu haben, weil die Richter dort "einschlägig vorbelastet" sind. Es gibt User, die haben Prozesse gegen die Musikindustrie gewonnen, andere mussten empfindliche Zahlungen hinnehmen. Auch hier: Einzelfallentscheidungen, abhängig vom jeweiligen Umstand. Last edited by K-Thom; 04-01-2009 at 10:09 AM. |
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04-01-2009, 10:49 AM | #52 |
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Ist Dir denn bekannt, ob jemand tatsächlich wegen einem Download allein verurteilt worden ist? Ich selbst kenn nur Fälle, wo jemand etwas verbreitet, also selber angeboten hat.
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04-01-2009, 12:50 PM | #53 |
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Ich meine das es diesbezüglich noch keine Urteile gibt, ist das nicht so (also mit dem reinen download) erst seit diesem Jahr im Gesetz entsprechend verankert ?
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04-01-2009, 06:16 PM | #54 |
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Ich bin da bei irights.info über einen recht interessanten Artikel sowie ein überraschendes Fazit der Autorin Sudabeh Mohafez, welche hier in Stuttgart lebt, gestoßen:
Eine E-Mail aus dem Nahen Osten "Die Schriftstellerin Sudabeh Mohafez erzählt, wie sie eine E-Mail aus dem Iran dazu gebracht hat, sich Gedanken über das Urheberrecht zu machen." Der Artikel, wenn auch nicht 100%-ig zu den bisher hier erörterten Themen und Argumenten passend, zeigt m. E. drei Dinge recht gut:
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04-01-2009, 07:50 PM | #55 |
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Netseeker,
1. Wenn du es schaffst, die deutsche Gerichtsbarkeit davon zu überzeugen, die Urheberrechtsfrage doch nicht weiter zu erörtern, weil es im Iran ja keines gebe, schenke ich dir einen eReader in A4 mit Farbdisplay Im Iran würde es diesen Thread nicht geben. Nur bezweifle ich, dass der Zensurrat wiederum all die Bücher zulassen würde, die als eBooks erscheinen - und sich die iranischen Gerichte nicht mit dem Urheberrecht sondern mit den Themen beschäftigen würden. Und Lesern, die versuchen, sich eBooks mit gewissen Themen zu besorgen ... 2. Wie leben denn Autoren? Ich kannte einen persönlich, der mit Mitte 50 an seinem Alkoholkonsum gestorben ist, ein anderer muss wie blöde tippen, um davon leben zu können, ein anderer wohnt mit 41 noch bei seinen Eltern, weil er vom Schreiben alleine nicht leben könnte und ein weiterer ist Handelsvertreter, der nebenher Western schreibt. Keiner von denen führt auch nur ansatzweise das Leben dieser Autorin. Jeder von ihnen hat eine andere Auffasung darüber, welchen "Wert" seine Romane haben und welche Rechte er dabei gewahrt wissen möchte. Das ist so unterschiedlich wie bei allen Menschen in allen Berufsgruppen in allen Ländern ... 3. Die Autorin ist/war Iranerin, hat ein Buch mit Erzählungen über Teheran geschrieben, das nun im Iran erscheint. Was meinst du, wie ihre Reaktion ausgefallen wäre, wenn das Buch ohne Nutzungsrechte in den USA in einer Millionenauflage erschienen und dann noch groß verfilmt worden wäre ...? Das ist hier ein Fall, wie eine Autorin auf einen ganz bestimmten Umstand reagiert hat, der vor allem persönlich geprägt ist. Rückschlüsse auf die Einstellung anderer Autoren lassen sich hieraus nicht wirklich ziehen.
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04-02-2009, 03:30 PM | #56 | |||
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Diesen Fall als Einzelfall abzutun ist jedermanns gutes Recht - allerdings genauso anders herum. Ich lasse das Fazit der Autorin für sich stehen. |
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04-02-2009, 04:23 PM | #57 |
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Manche Fässer sollten niemals geöffnet werden.....
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04-21-2009, 08:47 AM | #58 |
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Update zu Scan-Dienstleistungen und Urheberschutz
Hat jemand die Tagesschau gestern abend gesehen ?
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt1298.html Was hat Google da eigentlich gemacht ? Ist doch genau unser Thema hier. Google hat ungefragt ohne Rücksicht auf Urheberrechte 7 Milionen Bücher gescannt. Wozu wohl ... ? |
04-21-2009, 02:19 PM | #59 |
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04-21-2009, 06:52 PM | #60 | |
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Was ist nur verblüffend finde ist die Selbstverständlichkeit, mit der man meint, eine gerichtliche Vereinbarung zwischen einem US-amerikanischen Gericht und Google USA habe weltweite Gültigkeit. Google hat sich mit YouTube die Urheberrechts-Büchse der Pandora bei Videos ins Haus geholt und macht bei Büchern fröhlich weiter. Nur habe ich ganz im Ernst auch noch keinen Unterschied zwischen dem Vorgehen von Google und Filesharern festgestellt. |
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