07-30-2010, 11:44 AM | #31 | |
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Sodele, doch noch etwas recherchiert. Eigentlich ist die ganze Diskussion hinfällig. Und wem dürfen wir dafür danken?
Dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und seiner Definition, was eBooks sind! eBooks sind laut Börsenverein Software, daher werden sie auch mit 19% besteuert. Software ist nichts anderes als das englische Wort für "Computergrogramm". Für Computerprogramme gilt aber im UrhG ein eigener Paragraph, § 69a. Dort heißt es in Absatz 5: Quote:
Solange eBooks also als Software definiert werden, wäre die Entfernung zur Erstellung einer Sicherungskopie zulässig. Das ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage, aber schön wäre es, wenn sich ein Anwalt mal dahinterklemmen könnte. |
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07-30-2010, 11:56 AM | #32 | |
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Quote:
Du kaufst ein Ebook mit Adobe-DRM zur Verwendung auf registrierten Lesegeräten. Bei der Lieferung (Download) muß eine Registrierung für mindestens ein Gerät vorhanden sein. Ohne Probleme können jedoch mehrere (5 oder 6) Geräte registriert bzw. nachregistriert werden. Also gibt es zunächst mal reichlich Möglichkeiten mit der Buchsammlung auf neuere Geräte umzuziehen. Natürlich geht die Registrierung nur für kompatible Geräte. Deshalb kann Amazon in Deutschland mit Mobipocket und Ausschluß von epup am großen eBook-Markt mit DRM-epub nicht teilnehmen. Du verlierst also tatsächlich Dein Leserecht, wenn Du auf unregistrierte Geräte kopierst. |
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07-30-2010, 12:03 PM | #33 | |
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eBooks sind mit Sicherheit kein Programm, aber Daten und gehören zur Software. |
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07-30-2010, 12:05 PM | #34 | |
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Praktisch wird jeder, der heute DRM-versetzte E-Books kauft, (spätestens) in wenigen Jahren die Rechte daran verlieren. Alle 3 Jahre wechseln viele den Rechner, nutzt man noch ein Notebook für unterwegs, hat man die dann gleich doppelt verloren und die jetzigen E-Reader werden sicher nicht lange halten. Ich habe noch Bücher im Regal stehen, die ich vor 30 Jahren gekauft habe und manche lese ich auch gerne wieder. Mit DRM-versetzten Büchern undenkbar. |
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07-30-2010, 12:20 PM | #35 | |
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Du kannst damit nicht machen was Du willst. Klar, Du darfst es verbrennen, verschenken, lesen und verleihen. Du kaufst aber neben der Hardware (Papier) nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht am geistigen Inhalt. Eine Vervielfältigung oder Umsetzung auf andere Medien (z.B. Abdruck, Verfilmung, Hörspiel, Hörbuch) sind Dir nicht grundsätzlich aber oft im kleinen Rahmen erlaubt. Deshalb darfst Du auch ein gekauftes eBook nur gemäß den beim Kauf geltenden Nutzungsbestimmungen auf andere Medien bzw. Geräte kopieren. Bei Software ist jedoch wegen der großen Verbreitungsgefahr schon das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen verboten. |
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07-30-2010, 12:28 PM | #36 | |
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Ich bin allerdings gegen eigenmächtiges Handeln. Mit den genannten Einschränkungen sollten ebooks entweder deutlich preisreduziert oder ohne DRM verkauft werden. Außerdem wäre ein einheitliches DRM-System zeitgemäß. Der gegenseitige Ausschluß von Amazon, Adobe und Apple-DRM gehört beseitigt. Wenn man es schafft, daß ab nächstem Jahr alle neuen Handys mit einem einheitlichem Ladegerät geladen werden können, warum schafft man gleiches nicht für eBook-Reader und DRM ?! Ja, Papierbücher sind haltbarer. Auch auf meine alten Floppys kann ich nicht mehr zugreifen. Manche selbstgebrannte CD oder DVD ist nach 5 Jahren bereits nicht mehr abspielbar. Wenn es auf die pflegeleichte Haltbarkeit ankommt, solltest Du weiterhin Bücher kaufen. Möchtest Du aber Deine ganze Bibliothek in der Jackentasche mitführen, sind ebook-Reader von Vorteil. Du hast die Wahl. Last edited by gromit62; 07-30-2010 at 12:53 PM. |
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07-30-2010, 12:53 PM | #37 |
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Egal, ob eBooks nun Software sind oder nicht, steht denn nicht in § 108b des Urheberrechtsgesetzes, dass die Umgehung des Kopierschutzes nur strafbar ist, „...wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt...“?
Als juristischer Laie sehe ich das so: Wenn ich mein rechtmäßig erworbenes, DRM geschütztes EPUB auf meinem Kindle läse, dann wäre das zwar verboten, ich würde aber nicht bestraft. Also damit könnte ich leben. Last edited by rrunner64; 07-30-2010 at 12:57 PM. |
07-30-2010, 01:20 PM | #38 | |
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Es gilt ein Verbot gemäß §95a eine Kopierschutzmaßnahme zu umgehen. Strafbar wird dies jedoch gemäß §108b erst, wenn dies öffentlich zugänglich gemacht wird. Das Verbot kann jedoch für eine Ordungswidrigkeit ausreichen. Der Reader könnte mit den Inhalten eingezogen werden. Da ich gerne auch mit meinen eBooks öffentlich unterwegs bin, möchte ich das Risiko ungern auf mich nehmen. Außerdem: Verbotenes sollte man möglichst meiden. Ich wünsche mir von den Herstellern eine bessere Lösung, als eigenmächtig und verbotwidrig DRM entfernen zu müssen. |
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07-30-2010, 01:55 PM | #39 |
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Wirklich? Steht das auch irgendwo geschrieben? Aus § 111a würde ich das nicht herauslesen.
Das unterschreibe ich ohne Konjunktiv. |
07-30-2010, 02:18 PM | #40 |
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07-30-2010, 03:42 PM | #41 |
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07-30-2010, 05:39 PM | #42 |
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Na-ja was man unter Strafbarkeit juristisch versteht, bedeutet doch nur, daß die Justiz von sich aus aktiv wird. So kann man durchaus bei Verstoß gegen ein Verbot zivilrechtlich einen großen Schaden davontragen, sofern sich ein Kläger findet.
Last edited by gromit62; 07-30-2010 at 05:42 PM. |
07-31-2010, 05:52 AM | #43 |
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Es liegt mir natürlich fern, irgend jemandem einen Schaden zufügen zu wollen. Aber wer würde denn tatsächlich einen Schaden erleiden (ich meine tatsächlich und nicht juristisch konstruiert)? Amazon? Der eBook-Händler? Der Verlag? Der Autor? Adobe??
Mir fällt da eigentlich nur eine Möglichkeit ein: Ein Hersteller oder Verkäufer von EPUB-fähigen eBook-Readern. An deren Stelle würde ich aber versuchen herauszufinden, warum der Täter sich für das Konkurrenzprodukt entschieden hat. Dann würde ich prüfen, ob ich diese Argumente bei der Produktentwicklung berücksichtigt habe und dann den Täter gezielt umwerben, damit er sich beim nächsten Mal für mein Produkt entscheidet. Denn oft sind solche Menschen ja recht technikaffin und üben auch Einfluss auf die Kaufentscheidung anderer aus. Vielleicht ist diese Sichtweise zu naiv (oder weitsichtig?), aber ich bin nun mal der Meinung, dass sich viele Klagen vermeiden ließen, wenn einfach nur mehr Menschen lernen würden, wieder vernünftig miteinander zu reden. Zurück zum Thema: Ich habe den Kindle mit 3G, dazu eine Hülle (mit Beleuchtung ) und das rabattierte Netzteil bestellt (inkl. aller Gebühren für $345). Amazon will alles einzeln schicken, obwohl ich „Group my items into as few shipments as possible“ angeklickt habe. Das Netzteil ist sogar schon unterwegs. Ist das bei euch auch so bzw. bei Kindle-Bestellungen normal? |
07-31-2010, 06:45 AM | #44 | |
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wurden dir denn für die einzelnen Verschickungen irgendwas zusätzlich berechnet? |
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07-31-2010, 07:45 AM | #45 |
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Nein, bisher nicht. Beim Bestellvorgang waren Versandkosten von $32.96 angegeben, in der Versandbestätigung für die erste Teillieferung standen $10.98 drin. Ich denke, Amazon wird die Versandkosten gleichmäßig auf die Teillieferungen verteilen.
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