10-09-2012, 02:21 PM | #1 |
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Pocketbook Readers und Datenschutz
Hi,
spiele mit dem Gedanken mir einen eBook-Reader zuzulegen und tendiere dabei zum Pocketbook Touch! Allerdings habe sich mal gehört, dass ein bestimmter Hersteller (nicht Pocketbook) mal zB eBooks von den Geräten löscht, als die Nutzer online gingen... Kann sowas auch bei Pocketbook passieren? Oder anders ausgedrückt: Welche Daten senden die Pocketbook Reader an den Hersteller, wenn man mit den Geräten online geht? Wird nachgesehen welche Bücher (oder auch Wörterbücher) auf dem jeweiligen Gerät vorhanden sind? Das würde mich durchaus interessieren, seltsamerweise habe ich dazu nichts gefunden... so, ich lese jetzt mal meinen Orwell weiter. |
10-09-2012, 03:15 PM | #2 |
Harmless idiot
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So weit ich weiss gar keine...
Es besteht zwar die Möglichkeiten verschiedene Reader zu syncen, aber nur mit Content den man bei Obreey gekauft hat. Ansonsten ist man mit dem Touch nicht an einen bestimmten Shop gebunden sondern kann einkaufen bzw. ausleihen wo man will. In dem Fall wo Daten vom Reader gelöscht wurden waren Hersteller und Buchshop ja dieselbe Firma. |
10-13-2012, 04:19 PM | #3 | |
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Da ich es langsam nicht mehr hören kann...
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a) ist dies genau einmal mit genau einem Buch passiert, weil sich herausgestellt hat, das der entsprechende Verlag nicht die Rechte besaß b) die Kunden die dieses Buch gekauft hatten, bekamen den Kaufpreis erstattet, und zudem (sofern meine Informationen stimmen) später eben dieses Buch kostenlos (als die Rechte vorlagen). Ändert natürlich nichts daran das es dennoch Gründe für oder gegen einen bestimmten Anbieter geben kann. Bei mir hat der Preis den Ausschlag für den großen Reader (912) gegeben, da bei obigen Anbieter mich der Reader etwas über das Doppelte gekostet hätte (Wobei dafür wohl die Software wesentlich ausgereifter wäre - ob das aber den extremen Mehrpreis berechtigt wage ich mal zu bezweifeln). |
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10-13-2012, 04:27 PM | #4 |
Harmless idiot
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Aber unabhängig davon wie oft sowas passiert ist und wie man danach handelt zeigte es in diesem Fall doch sehr deutlich was dem Händler möglich ist (und damit auch talentierten und böswilligen Hackern).
Da ziehe ich doch einen Reader vor auf den genau eine person zugriff hat, nämlich ich selber PS: Das Buch was gelöscht wurde war passenderweise "1984" von Orwell. Sollte uns das zu denken geben??? |
10-14-2012, 01:53 PM | #5 |
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10-19-2012, 08:04 AM | #6 | |
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Amazon hat das Buch eingezogen, weil der Verlag der es Bereit gestellt hat, keine Rechte an diesem hatte. Ich weiß nicht wie man das rechtlich sinnvoll Anders hätte lösen können. Die Käufer bekamen ihr Geld zurück (nicht nur das, und später wohl auch eine legale Ausgabe oben drauf). Man kann darüber streiten, aber ich sehe dies als absoluten Sonderfall an den ich akzeptiere. |
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10-19-2012, 11:41 AM | #7 | ||
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Last edited by rogue_librarian; 10-19-2012 at 03:14 PM. |
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10-19-2012, 12:27 PM | #8 | |
Harmless idiot
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Ich denke das kostenlose "legale" Exemplar war eher vorauseilender Gehorsam um sich eine Menge Ärger zu ersparen |
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10-22-2012, 05:25 AM | #9 |
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troll05 sagt es.
In D kannst Du kein Eigentum an einer "gestohlenen" (passt hier nicht ganz) Sache erwerben. Aber "die Sache" nimmt hier allenfalls die Staatsanwaltschaft / Polizei weg, nicht etwa der Händler (mit dem man sich dann auseinandersetzen könnte)... |
10-22-2012, 09:12 AM | #10 | |
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Sobald auch nur der geringste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Besitzes des Verkäufers besteht, verbleibt das Eigentum beim ursprünglichen Eigentümer. Es wird dir also weggenommen. Steht beispielsweise ein anderer Name im Buch, als der Buchverkäufer hat, dann ist der Zweifel bereits erfüllt. Entsprechend haben schon österreichische Gerichte geurteilt. So befand sich in einem Buch ein alter und verblasster Stempel der Unibibliothek Graz. Die Bibliothek hat Recht bekommen. Der Eigentümer bleibt die Bibliothek, weil dem Käufer Zweifel hätten kommen müssen. |
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10-22-2012, 09:48 AM | #11 | |
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Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte. Es ist also durchaus möglich gutgläubig Besitz zu erwerben, der dem Verkäufer selbst nicht gehört. Das Eigentumsrecht des ursprünglichen Eigentümers erlischt in solch einem Fall (§936). Last edited by sento; 10-22-2012 at 09:51 AM. |
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10-22-2012, 11:24 AM | #12 |
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Ich habe mich ganz konkret auf das "gestohlen" bezogen - nach §935 gilt, was ich geschrieben habe.
Ich würde aber zustimmen, dass man hier vermutlich nicht von einem Diebstahl ausgehen kann :-) - die rechtliche Seite hierzu habe ich noch nie betrachten müssen - danke, wieder was gelernt. Ansonsten ging es mir in der Hauptsache - gestohlen oder nicht - darum, dass in D üblicherweise keine Wildwest-Methoden angewandt werden - wenn mir jemand eine in gutem Glauben gekaufte Sache wegnehmen will, dann jedenfalls nicht der Händler. Insofern ist das ja alles noch schlimmer als ich dachte wenn die Leute das Buch tats. rechtmäßig erworben hatten... ;-) Last edited by dr_strangelove; 10-22-2012 at 11:26 AM. |
10-22-2012, 12:28 PM | #13 |
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Ja, sonst wäre der Hehlerei ja Tür und Tor geöffnet.
Wollte nur anmerken, dass es möglich ist Besitz zu erwerben, der dem Verkäufer nicht gehört. Im Falle der gelöschten Bücher von Amazon handelt es sich ja auch nicht um Eigentum. Diese ganzen Gesetze werden also keine Anwendung finden. Wenn man ein eBook kauft, erwirbt man nur eine Nutzungslizenz. Hat Amazon zu unrecht ein eBook verkauft, hat es sich daher auch sicher keines Diebstahles schuldig gemacht, da es kein Eigentum ist. Stehlen kann ich nur Eigentum. Der Käufer hat damit aber auch keine Nutzungslizenz mehr und deshalb wird das Buch gelöscht worden sein. Ich bin kein Rechtsanwalt oder Jurist, aber ich denke, dass dies in Deutschland und Österreich ähnlich von statten gehen würde. Pocketbook hat allerdings keine solchen Mechanismen in seine Reader eingebaut. Notfalls die Bücher auf dem PC sichern. |
10-22-2012, 03:18 PM | #14 | ||
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11-02-2012, 03:13 PM | #15 | |
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Mit dem hiesigen Sachverhalt hat die ganze Diskussion allerdings kaum etwas zu tun, weil du keinen gutgläubigen Erwerb an einem eBook durchführen kannst. Das eBook ist kein Eigentum und somit nicht erwerbbar, sondern stellt eine Nutzungslizenz dar. Ich musste erst einmal oben schauen, was der Threadersteller eigentlich wollte. Last edited by sento; 11-02-2012 at 03:21 PM. |
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