04-20-2009, 09:43 AM | #1 | |
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Urheberrecht auf Layout und kleine Änderungen?
Weil ja hier immer wieder das Problem auftaucht: Kann man Public-Domain-Bücher von gutenberg:de einfach übernehmen? Sind solche Bücher, bspw. aus der Arno-Schmidt-Bibliothek, die als e-book leicht redigiert wurden, urheberrechtlich geschützt? Dazu habe ich einen interessanten Blogeintrag von E. Steinhauer gefunden. Möglicherweise nutzt es ja jemanden, auch in der Argumentation beim Versuch, sich eine Übertragung in ein e-book "genehmigen" zu lassen. Zitat:
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Steinhauer ist Jurist und Bibliothekar, also nicht ganz unbeleckt von der Materie ;-) |
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04-20-2009, 11:27 AM | #2 |
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Gerade für Gutenberg.de eine seeehr gute Frage, die ich auch mal gerne endgültig geklärt hätte.
Ein Urheberrecht lässt sich alleine durch ein Einscannen, Formatieren und Korrigieren nicht erhalten. Denn das sind handwerkliche Tätigkeiten, die keine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen. Und eine inhaltliche Nachbearbeitung schließe ich bei dem Projekt aus. Vor allem müsste dann korrekterweise dann auch der neue Bearbeiter aufgeführt sein, also: "Faust, von Johann Wolfgang von Goethe und Fredi Schulz, unter freundlicher Mitarbeit seiner Mutter". Und spätestens dann würden wohl doch einige Germanisten protestieren. Das Nutzungsrecht an der vorliegenden Form (aber eben wohl nur an dieser) kann man ihnen nicht verwehren. Ich weiß natürlich nicht, ob in die Gutenberg-Texte absichtlich Fehler eingebaut wurden, die es den Verantwortlichen ermöglichen, eine Kopie ihres Textes als solche zu erkennen. Ahso, zu privaten Zwecken darf man die Texte übrigens übernehmen, siehe hier: http://gutenberg.spiegel.de/index.php?id=22 "Jede Vervielfältigung der Texte, außer zum privaten Gebrauch, sowie das Einspeisen des Textarchivs – auch von Teilen – in Netzwerke ist untersagt." Im Absatz darüber ein "Urheberrecht für die Auswahl, Anordung, Einteilung und Formatierung aller Dokumente" festzulegen, ist rechtlicher Nonsens. |
04-20-2009, 12:17 PM | #3 | |
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Ich würde also sagen: Das Abtippen eines gemeinfreien Textes erzeugt nicht einen anderen Text, der nicht gemeinfrei ist. Gleiches gilt ja für Scannen. Alles andere ist einfach Copyfraud. Und gutenberg:de macht genau das. Klar, es geht natürlich nicht darum, Gutenberg:de einfach so zu spiegeln, da hast du recht mit den Nutzungsrecht. Es geht mir, und sicher anderen, nur um die Texte. Und da halte ich obige Formulierung für Nonsense. |
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04-20-2009, 12:38 PM | #4 | |
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Das ist dasselbe wie mit Fotografien alter Gemälde. Das Recht an der Fotografie hat der Fotograf, egal wie alt das Gemälde ist. Niemand hält dich ja davon ab, einen Goethe selbst einzuscannen (solange die Vorlage gemeinfrei ist). Du musst ja nicht zwingend die Gutenberg.de-Vorlage nutzen. Aber hier kann mtravellerh wohl noch mehr dazu sagen. Das sollte nur im Sinne aller Beteiligten mal endgültig geklärt werden. Ansonsten schau einfach mal bei xeno.org nach. Für gemeinfreie klassische Texte meist sogar eine bessere Adresse. |
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04-20-2009, 02:43 PM | #5 | ||
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Also (zählt langsam bis 10): Projekt Gutenberg Deutschland hat definitiv ein paar Fallen eingebaut, um "ihre" Dateien wiedererkennen zu können. Auf Anfrage kann ich gern näher darauf eingehen, möchte das aber so öffentlich nicht tun. Jedenfalls so viel: Wer nur den sauberen Text übernimmt und den dann neu anordnet, hat sicher nichts mit dem "Copyfraud" des deutschen Gutenberg-Nachahmers zu tun, da die Texte so und ausdrücklich als gemeinfrei gekennzeichnet angeliefert werden. Die Texte werden nämlich von Freiwilligen gescannt und Korrektur gelesen und von diesen ausdrücklich als gemeinfrei bezeichnet. Quote:
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04-20-2009, 02:50 PM | #6 | ||
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Informierst du dich eigentlich, bevor du etwas schreibst? Das ist nicht böse gemeint, aber das Thema ist zu komplex für bloßes Mutmaßen ohne Hinweise darauf, wo du das her hast. (Außerdem geht es mir nicht um HTML-Dateien oder Dateivorlagen von gutenberg:de.) Zitate aus http://archiv.twoday.net/stories/4850312/ (d.i. das Weblog von Klaus Graf, zwar kein Jurist, aber streitbarer Archivar mit enormer Sachkenntnis zum Thema) Quote:
Last edited by cubisticus; 04-20-2009 at 02:52 PM. |
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04-20-2009, 02:59 PM | #7 | |
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Es geht Dir also nicht um Textvorlagen von PG Deutschland. Warum, bitte schön, geht es Dir denn? Eine Grundsatzdiskussion? Was gutenberg.de angeht, ist meine Einlassung (mit Zitat und Quelle) doch wohl deutlich genug! |
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04-20-2009, 03:13 PM | #8 | ||||
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Also, es bleibt dabei: Texte bei gutenberg:de abholen, deren "Tags" sicherheitshalber löschen und dann alles schön ins Mobi-Format konvertieren. Ach, wenn ich nur die Zeit hätte, meine bereits kopieren Texte zu überarbeite ... so bleibt mir erstmal nur das sich Laben an der Arbeit anderer |
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04-20-2009, 03:20 PM | #9 | |
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2) Es geht mir nicht nur um diese Textvorlagen. Sondern das Posting war allgemein gedacht als Information -- gut, der Bezug zu gutenberg:de war vielleicht ein Schnellschuss. Es gibt aber gemeinfreie Scans ja auch anderswo, die restriktiv ausgezeichnet sind (ich denke da an Digitalisierungsanstrengungen machner Museen oder Bibliotheken). 3) Deine Antwort hatte ich nicht gelesen, bevor ich den Post abschickte -- sowas soll's ja geben. Last edited by cubisticus; 04-20-2009 at 03:21 PM. Reason: Typos |
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04-20-2009, 03:27 PM | #10 | |
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Die Bemerkung bezüglich "persönlich werden" habe ich übrigens als Moderator gemacht |
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04-20-2009, 03:34 PM | #11 | ||
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04-20-2009, 05:13 PM | #12 |
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@ cubisticus: Jeder Fotograf hat das Urheberrecht an den Fotos, die er fotografiert. Unabhängig davon, WAS er fotografiert. Bei Personenablichtungen benötigt er noch deren Einwilligung, aber das ist ein spezieller Fall. Also, darüber sollten wir nicht zu diskutieren brauchen.
Und was das Beispiel der Goethe-Vorlage betrifft habe ich nur geschrieben, dass dich niemand davon abhalten kann, eine gemeinfreie Vorlage einzuscannen und du ja nicht zwingend auf die gutenberg.de-Vorlage zurückgreifen musst. Mehr nicht. Dass du für eine Privatkopie z.B. die aktuelle Reclam-Ausgabe heranziehen kannst, darum ging es in meinem Beitrag doch gar nicht. Was aber gerade bei Goethe & Co. ein unnötiger Aufwand wäre, da die klassischen Texte in verschiedensten Vorlagen im Netz existieren. Wir gehen solche Punkte halt auch völlig unterschiedlich an. Ich gehe sofort als Verleger an solche Fragestellungen heran und überlege mir die rechtlichen Konsequenzen, wenn ICH es veröffentliche. Etwas, das dich als Privatnutzer tatsächlich deutlich weniger interessiert. Von daher sollte ich mich bei solchen Anfragen tatsächlich zurückhalten, da ich eine andere Herangehensweise ans Thema habe. Last edited by K-Thom; 04-20-2009 at 05:16 PM. |
04-20-2009, 05:26 PM | #13 | |
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Zurückhalten? Warum? Es gibt hier genügend Leser, die an beiden Herangehensweisen interessiert sind. Das der Tonfall manchmal über die Strenge schlägt ist im jeweiligen Detailfall u.U. unschön, die unterschiedlichen Sichtweisen an sich haben aber für uns "stille Mitleser" ebenfalls einen gewissen Informationsgehalt. |
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04-20-2009, 05:45 PM | #14 |
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Schwierig wird's nur, wenn man Verleger UND Leser ist.
Beide sind am Thema interessiert, beide wollen sich beteiligen. Und das eventuell mit jeweils anderer Gewichtung. Da kann man schnell multiple Persönlichkeiten entwickeln. |
04-20-2009, 06:48 PM | #15 |
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Naja, solange ihr euch einig seid ist ja alles in bester Ordnung
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