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Old 01-04-2010, 02:46 AM   #31
aakira
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Originally Posted by StDo View Post
Zu Stalytics gibt es aber äußerst unterschiedliche Meinungen...

Da spiele ich fast lieber in vollem Bewusstsein mit dem Drachen (Google)...
Hmm, ist mir nicht bekannt. Das Problem sind auch nicht die gespeicherten (persönlichen) Daten, solange man auf deren Erhebung, Speicherung, Auswertung (und evtl. Weitergabe an Dritte) im Rahmen des deutschen Datenschutzes hinweist, sondern die (zusätzliche) Speicherung und Auswertung (welche auch immer?) durch google auf Servern im Ausland, die natürlich dann nicht unter deutsche Gesetze fallen.
Generell gillt natürlich die erste Datenschutzregel: So viel wie nötig, so wenig wie möglich (minimum data, maximum privacy)!
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Old 01-05-2010, 03:31 AM   #32
aakira
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metrische Einheitsangaben

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Originally Posted by zilyal View Post
À propos Abmahnfalle: Seit dem 1.1. gilt die Ausnahmeregelung für Maßangaben in Zoll nicht mehr (http://www.heise.de/resale/artikel/A...te-273936.html). Forkosigan ist da aus dem Schneider, weil er Maßangaben bei den Readern gleich ganz vermieden hat (es müsste aber trotzdem "Größe" heißen ;-)), aber in PocketGoods Shop sollten die Angaben zum Bildschirm zur Sicherheit wohl um die Zentimetermaße erweitert werden.

zilyal
Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe mal nachgeschaut. Bei Forkosigan auf der Website steht in den Details zu den 360° z.B.:

Bildschirm 5” Eink® Vizplex, 600x800, 200 dpi, B&W

Somit läuft dies doch Konträr zum EinhZeitG. Da (wie o.a.) seit dem 1.1.10 die Ausnahmeregelung durch die EinhV ausgelaufen ist, sollten alle lieber ihre Informationen NUR in metrischen Einheiten angeben. Denn leider wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Angabe zusätzlicher Einheiten bislang noch nicht umgesetzt (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...7PC0510:DE:NOT). Und auch nach Anpassung der EU-Richtlinie, muss erst diese in die deutsche Gesetzgebung eingefrickelt werden - das kann dauern...
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Old 01-05-2010, 03:40 AM   #33
Forkosigan
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Originally Posted by aakira View Post
Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe mal nachgeschaut. Bei Forkosigan auf der Website steht in den Details zu den 360° z.B.:

Bildschirm 5” Eink® Vizplex, 600x800, 200 dpi, B&W

Somit läuft dies doch Konträr zum EinhZeitG. Da (wie o.a.) seit dem 1.1.10 die Ausnahmeregelung durch die EinhV ausgelaufen ist, sollten alle lieber ihre Informationen NUR in metrischen Einheiten angeben. Denn leider wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Angabe zusätzlicher Einheiten bislang noch nicht umgesetzt (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...7PC0510:DE:NOT). Und auch nach Anpassung der EU-Richtlinie, muss erst diese in die deutsche Gesetzgebung eingefrickelt werden - das kann dauern...
Danke! Ich habe jetzt geändert.
Wegen der Google-analytik, der Admin ist noch im Urlaub, sobald er zurück kommt, wird Google-analytik abgeschaltet.
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Old 01-05-2010, 04:28 AM   #34
Tabu
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Hallo Forkosigan,

irgendwas ist nach der Änderung wohl schief gelaufen. Die Produktdetails werden doppelt angezeigt. Bei dem "Duplikat" steht allerdings nur 5"

http://pocketbook.de/index.php?id=342

Gruß
Tabu
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Old 01-05-2010, 04:58 AM   #35
Forkosigan
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Originally Posted by Tabu View Post
Hallo Forkosigan,

irgendwas ist nach der Änderung wohl schief gelaufen. Die Produktdetails werden doppelt angezeigt. Bei dem "Duplikat" steht allerdings nur 5"

http://pocketbook.de/index.php?id=342

Gruß
Tabu
danke, werde es korrigeiren
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Old 01-05-2010, 05:34 AM   #36
beachwanderer
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Kinder, Kinder, Ihr macht doch hier nicht etwa Rechtsberatung ...

Nur zur Vervollständigung was Google-Analytics betrifft:

"Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich am 26./27. November 2009 in Stralsund (PDF 2 S)

darin heisst es:

Quote:
Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur
Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten

Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden.

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.

Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:

• Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam
umzusetzen.

• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.

• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der
Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.

• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.

• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-
Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger
Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.

Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch die Anbieter einzuhalten.
Folge:

Eine Nutzung von Google-Analytics (Erhebung vollständiger IP in USA) wäre theoretisch nur möglich, wenn der Nutzer der erstmals auf die Webseite kommt zuvor seine Einwilligung erklärt hätte. Da das praktisch nicht zu implementieren ist kann man derzeit nur jedem raten, Google-Analytics abzuklemmen, wenn man nicht das (zugegebenener Maßen entfernte) Risiko eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf sich nehmen will. - Viel gefährlicher könnte es sein, dass einige der großen und kleinen Abmahnbären versuchen, einen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben als wettbewerbswidriges Verhalten abzumahnen. Denn diese Kandidaten verfügen über weit mehr Material und Manpower als die Datenschutzbehörden.

Dies alles natürlich ohne Gewähr und lediglich als abstrakte Information aus frei zugänglichen Quellen ..

Last edited by beachwanderer; 01-05-2010 at 05:37 AM.
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Old 01-05-2010, 06:02 AM   #37
zilyal
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Originally Posted by aakira View Post
Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe mal nachgeschaut. Bei Forkosigan auf der Website steht in den Details zu den 360° z.B.:
Sorry, bis dahin hatte ich mich gar nicht durchgeklickt - mir war nur aufgefallen, dass auf der Übersichtsseite nur indirekt auf die Größenunterschiede zwischen den beiden Modellen hingewiesen wird.

Ich habe auch nicht auf den Seiten aller Vertriebspartner nachgesehen, eigentlich wollte ich nur auf das Problem als solches hinweisen, da ich gerade bei c't darüber gestolpert war.

zilyal
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Old 01-05-2010, 06:44 AM   #38
aakira
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Originally Posted by zilyal View Post
Sorry, bis dahin hatte ich mich gar nicht durchgeklickt - mir war nur aufgefallen, dass auf der Übersichtsseite nur indirekt auf die Größenunterschiede zwischen den beiden Modellen hingewiesen wird.

Ich habe auch nicht auf den Seiten aller Vertriebspartner nachgesehen, eigentlich wollte ich nur auf das Problem als solches hinweisen, da ich gerade bei c't darüber gestolpert war.

zilyal
Man(n) sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht! Besonders bei solch technischen Informationen.
Aber eigentlich besteht das Problem immer noch. Denn durch eine zusätzliche metrische Angabe (in Klammern) ist zwar der EinhV gedient, diese ist aber leider zum Jahresende 2009 ausgelaufen. Demnach gilt vollumfänglich wieder die EinhZeitG und diese sieht eine Angabe NUR in metrischen Einheiten vor. Zumindest solange bis der Vorschlag der Europäischen Kommission umgesetzt wurde.
Dies Alles ist natürlich totaler Quatsch und bislang (zumindest sind mir keine bekannt) gibt es auch noch keine Abmahnungen bezüglich der Problematik, aber wir Deutschen sind ja ein Volk der Korinthenkacker (hoffentlich werde ich jetzt nicht Ab(n)gemahnt ) und da es ja auch mal schnell angepi... Mitbewerber gibt, die einem den Erfolg nicht gönnen...
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Old 01-05-2010, 06:51 AM   #39
aakira
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Originally Posted by beachwanderer View Post
Kinder, Kinder, Ihr macht doch hier nicht etwa Rechtsberatung ...

[...]

Folge:

Eine Nutzung von Google-Analytics (Erhebung vollständiger IP in USA) wäre theoretisch nur möglich, wenn der Nutzer der erstmals auf die Webseite kommt zuvor seine Einwilligung erklärt hätte. Da das praktisch nicht zu implementieren ist kann man derzeit nur jedem raten, Google-Analytics abzuklemmen, wenn man nicht das (zugegebenener Maßen entfernte) Risiko eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf sich nehmen will. - Viel gefährlicher könnte es sein, dass einige der großen und kleinen Abmahnbären versuchen, einen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben als wettbewerbswidriges Verhalten abzumahnen. Denn diese Kandidaten verfügen über weit mehr Material und Manpower als die Datenschutzbehörden.

Dies alles natürlich ohne Gewähr und lediglich als abstrakte Information aus frei zugänglichen Quellen ..
Nene, wir/ich habe(n) ja schon darauf hingewiesen, dass ich/wir das nicht kann/können und darf/dürfen...

Noch eine kleine Anmerkung: Datenschutzvergehen sind keine (kleine) Ordnungswidrigkeiten! Aber Du hast natürlich Recht, wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitbewerber abmahnt. Also sollte man lieber gleich keine "Angriffsfläche" bieten....
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Old 01-06-2010, 03:39 AM   #40
beachwanderer
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Originally Posted by aakira View Post
Nene, wir/ich habe(n) ja schon darauf hingewiesen, dass ich/wir das nicht kann/können und darf/dürfen...

Noch eine kleine Anmerkung: Datenschutzvergehen sind keine (kleine) Ordnungswidrigkeiten!
Das kommt drauf an ...

Die überwiegende Zahl der datenschutzrelevanten Tatbestände sind OWi und mit Bußgeldandrohungen (und nicht Geldstrafen) verknüpft.
Vgl. z.B. § 43 BDSG und die Datenschutzgesetze der Länder.
Wer allerdings mit "Ordnungswidrigkeit" immer den Gedanken "klein" und "macht ja nicht so viel" verbindet kann in der Tat Überraschungen erleben, denn die Bußgelder haben - je nach OWi-Tatbestand Maximalbußgeldrahmen von 50 TEUR bzw. 300 TEUR.
Andererseits gibt es auch (wenige) Normen des Nebenstrafrechts:
Vgl. z.B. § 44 BDSG

OWi ist also nicht = ungefährlich.

Zu Deiner Formulierung: Dass "Vergehen" keine "OWi" sind, ist ja klar. Schließlich sind "Vergehen" und "Verbrechen" ja immer Straftaten, gell?

Last edited by beachwanderer; 01-06-2010 at 03:43 AM.
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Old 01-06-2010, 04:05 AM   #41
aakira
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Originally Posted by beachwanderer View Post
Das kommt drauf an ...

Die überwiegende Zahl der datenschutzrelevanten Tatbestände sind OWi und mit Bußgeldandrohungen (und nicht Geldstrafen) verknüpft.
Vgl. z.B. § 43 BDSG und die Datenschutzgesetze der Länder.
Wer allerdings mit "Ordnungswidrigkeit" immer den Gedanken "klein" und "macht ja nicht so viel" verbindet kann in der Tat Überraschungen erleben, denn die Bußgelder haben - je nach OWi-Tatbestand Maximalbußgeldrahmen von 50 TEUR bzw. 300 TEUR.
Andererseits gibt es auch (wenige) Normen des Nebenstrafrechts:
Vgl. z.B. § 44 BDSG

OWi ist also nicht = ungefährlich.

Zu Deiner Formulierung: Dass "Vergehen" keine "OWi" sind, ist ja klar. Schließlich sind "Vergehen" und "Verbrechen" ja immer Straftaten, gell?
Genau so sehe ich das auch. Bislang jedoch wurden Datenschutz- Vergehen/Straftaten nur halbherzig bestraft. Dadurch entwickelt sich das DDSG immer mehr zum lex imperfecta, also ein Gesetz ohne sanctio. Das liegt aber wohl auch in der Komplexität des DDSG begründet (oder wer hat den oberen Beitrag von beachwanderer wirklich verstanden? ).
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar fordert daher aktuell eine Modernisierung des DDSG (http://www.heise.de/newsticker/meldu...tz-894264.html).
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Old 01-06-2010, 04:41 AM   #42
mtravellerh
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Hmm, lasst mich mal hier einschreiten!

Liebe Leute, wir sind meilenweit vom Thema und keine Rechtsberater von PocketBook oder einem seiner Vertriebspartner! Daher wollen wir doch dieses leidige Thema hier beenden, es sei denn, die Debatte hätte eine Relevanz, was das Urbeberrecht oder eBooks angeht. Da mir diese Relevanz derzeit abgeht, plädiere ich dafür, diese Debatte hier und jetzt abzuschliessen, da sowieso keiner von uns Normalsterblichen noch ein Wort versteht!
mtravellerh is offline   Reply With Quote
Old 01-06-2010, 05:10 AM   #43
beachwanderer
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Du hast meine völlige Zustimmung.

Wollte nur einige Halbwahrheiten etwas klarer stellen.

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Old 01-06-2010, 05:43 AM   #44
aakira
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Originally Posted by mtravellerh View Post
Hmm, lasst mich mal hier einschreiten!

Liebe Leute, wir sind meilenweit vom Thema und keine Rechtsberater von PocketBook oder einem seiner Vertriebspartner! Daher wollen wir doch dieses leidige Thema hier beenden, es sei denn, die Debatte hätte eine Relevanz, was das Urbeberrecht oder eBooks angeht. Da mir diese Relevanz derzeit abgeht, plädiere ich dafür, diese Debatte hier und jetzt abzuschliessen, da sowieso keiner von uns Normalsterblichen noch ein Wort versteht!
Das stimmt - wir sind doch etwas vom Weg abgekommen. Jedoch möchten wir Pocketbook unterstützen (schließlich ist es ein Open Source-Projekt) und somit hat dieser Thread doch seine Daseinsberechtigung, wenn auch unter einem falschen Titel.
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Old 01-13-2010, 09:44 AM   #45
cruemel
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Hallo und herzlich willkommen!

Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen...
Habe gestern mein pocketbook 360° bekommen und auch gleich mein erstes Buch gekauft und ein weiteres in der Bibliothek ausgeliehen.
Beide konnte ich über adobe digital editions auf den Reader übertragen, nur kann ich das gekaufte ebook im epub nicht öffnen und beim Bibliotheksbuch wird immer nach einem Passwort gefragt.
Bei Adobe habe ich mich registriert und auch eine ID.
Ist das ein Problem mit dem DRM-Schutz??
Was kann ich tun??

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
Bin schon ganz verzweifelt.....

cruemel
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