06-10-2011, 08:20 AM | #16 | |
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wer muß was beweisen: du deine unschuld oder der staatsanwalt deine schuld? |
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06-11-2011, 07:43 AM | #17 |
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Wenn Du den Polizeibericht von dem Einbruch vorlegst ist die Sache doch erledigt!
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06-11-2011, 02:10 PM | #18 |
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Wenn jemand dein Auto klaut, und bei einem Banküberfall benutzt wirst du auch nicht gleich festgenommen.
Wasserzeichen sind vielleicht nicht das beste aber auf jeden Fall besser als das heutige DRM; zumindest aus Sicht der Verbrauchers. |
06-11-2011, 06:30 PM | #19 | |
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Du fährst in Urlaub und bittest einen Freund, auf dein Haus aufzupassen. Er passt auf, schaltet zwischendurch mal deinen PC an, um etwas zu surfen, nachdem er die Pflanzen gegossen, den Briefkasten geelert und etwas gelüftet hat. Da jeder Mensch neugierig ist, findet er auf deinem PC deine eBooks und hält es für eine gute Idee, sie zu kopieren. Nicht nur das, er spielt sie bei sich zu Hause auf ein P2P-Netzwerk. Dort werden sie nun gefunden, mit deinem Wasserzeichen. Wer haftet nun? Vor allem: Du wirst vielleicht nie erfahren, dass es dein Freund war, der sie während deiner Abwesenheit kopiert hat. DAS hätte ich gerne juristisch geklärt. |
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06-11-2011, 07:17 PM | #20 | |
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Im uebrigen sollte man ja, wenn man seinen Computer anderen zur Verfuegung stellt, sowieso einen "Guest" account miit reduzierten Priviligien erstellen. Dieser "Freund" hat sonst eventuell auch deine persoenlichen Daten, Konten, und so weiter eingesehen. Da waeren ein paar Buecher Dein kleinstes Problem. Tatsache bleibt doch, zunaechst kommen die Behoerden auf Dich zurueck und dann weiter von Dir dank Deiner Angaben zu dem richtigen Schuldigen --- und so soll es doch gerade sein? Oder bist Du der Meinung, dass das Uploaden voellig straffrei bleiben sollte? |
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06-12-2011, 06:13 AM | #21 |
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Ich habe mal gelesen, daß es sehr schwer sein soll, gut angebrachte (versteckte) Wasserzeichen zu entfernen. Das geht nicht so nebenbei wie mit dem harten DRM, dessen Entfernung man ja mit den richtigen Plugins inzwischen gar nicht mehr bemerkt.
Ich bin für möglichst nicht entfernbare Wasserzeichen, weil ich finde, die Verlage und Autoren haben ein Recht darauf, für jedes ihrer Produkte bezahlt zu werden. Vertrauen ist gut, aber ich sehe, daß inzwischen auch viele PR-Bände in guter gekaufter (und nicht selbstgescannter) Qualität kostenlos zu haben sind, was ich nicht verstehen kann, denn bei Beam sind sie ohne DRM für einen fairen Preis zu bekommen. Da der normale Kindlenutzer ohne Zweitgerät mit anderem Format vom Amazon-DRM nichts bemerkt, geraten die Vertreiber mit dem sehr umständlichen und restriktiven Adobe-DRM arg ins Hintertreffen. An dem festzuhalten bedeutet, den E-Bookmarkt hierzulande Amazon zu überlassen. Bin gespannt, wie die Verlage entscheiden und welchen Einfluß Libri & Co in Verbund mit den Konkurrenten des Kindle (Sony etc.) noch haben. |
06-13-2011, 05:46 AM | #22 |
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Hans, du verstehst nicht. Es geht mir um eine Rechtssicherheit für denjenigen, der NICHT upgeloadet hat.
Nach deutschem Recht könnte man den ursprünglichen Besitzer auch wegen Störerhaftung belangen. Schließlich war es immer noch dessen eBook, und von daher kann man eine stillschweigende Zustimmung zum Upload vermuten. Um sicher zu gehen, müsste man sich von jedem, an den man das eBook - im Rahmen der Privatkopie - weitergegeben hat, ansonsten eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung geben lassen, dass das eBook im Falle des Falles ohne Zustimmung des Eigentümers weitergegeben wird. |
06-13-2011, 07:45 AM | #23 | |
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Zu den Wasserzeichen: Die Frage ist immer, welche Daten werden darin gespeichert? Wer garantiert Integrietaet der Daten und der relevanten Datensammlungen? Es geht hier nur um Buecher. Buecher duerfen niemals den grundsaetzlichen Datenschutz aushebeln und laut Gesetzt (und Anstand) gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Ausserdem lassen sich Wasserzeichen bei Buechern immer leicht entfernen. |
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