02-25-2010, 06:13 AM | #1 |
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Perry Rhodan Silberband 108 gescannt
so ich hab das aus der Bücherei geliehen gescannt und Korrektur gelesen , ich weiß das es die schon im ebook Format gibt , sollte halt mein erster Scan werden
musste hier und da einige Zeilen korrigieren , ich hab zwar einen Scanner mit Z-Achse aber die Silberbände sind schon etwas dicker , musste das Buch leicht auf die Glassplatte pressen damit saubere Scans möglich waren , habe hauptsächlich mit Abbyy Finereader und calibre gearbeitet ich gehe wohl richtig in der Annahme das ich das hier nicht anbieten darf ? Hab es im pdf und epub Format gesichert und etwas an iriver Story/Kindle angepasst das Layout blieb größtenteils erhalten die Bände 98 - 107 sind in Arbeit , ein paar davon sind derzeit in der Bibliothek verliehen 1-97 hab ich bereits im pdf und epub format Last edited by sylarx; 02-25-2010 at 06:19 AM. |
02-25-2010, 06:16 AM | #2 |
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Genau richtig! Das wäre ein flagranter Bruch bestehenden Rechts und wäre sowieso nur etwa eine Minute online, ehe es gelöscht werden würde.
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02-25-2010, 06:22 AM | #3 |
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falls Asimovs - Frühe Foundation Trilogie nicht darunter fällt , das habe ich gerade in Arbeit
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02-25-2010, 06:36 AM | #4 | |
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na Du bist aber mutig ! Du hast schon ein merkwürdiges Rechtsempfinden die Privatkopie derart öffentlich (anzubieten) zu machen. Dir ist hoffentlich klar: Nicht derjenige der solch eine Kopie herunterläd macht sich strafbar sondern der Anbieter. Ich glaube das es sogar verboten ist, wenn der Downloader Dir nachweisen kann, daß er bereits ein gebundenes Buch besitzt. |
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02-25-2010, 06:49 AM | #5 |
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Bitte, bitte, sylarx, mach Dich mal mit den Grundlagen des Urheberrechts vertraut wenn Du unter die Uploader gehen willst! Asimov ist am 6. April 1992 gestorben. Ich gehe mal davon aus bzw. hoffe, dass sich sein deutscher Übersetzer hoffentlich bester Gesundheit erfreut. Upload=niente Wenn Du einen Einstieg suchst, dann wirf mal die Suchmaschinen an oder schau ganz einfach erstmal hier bzw. hier. Unbesonnenes Handeln auf diesem Gebiet kann ne ganze Menge Ärger und sehr viel Geld kosten. Wegen und Last edited by beachwanderer; 02-25-2010 at 06:53 AM. |
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02-25-2010, 06:55 AM | #6 |
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02-25-2010, 07:05 AM | #7 | |
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Vor allem gilt das Recht auf Privatkopie nicht für ausgeliehene Bücher. Das wäre die liberalste Auslegung, die ich mir vorstellen würde ... Last edited by K-Thom; 02-25-2010 at 07:11 AM. |
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02-25-2010, 07:09 AM | #8 | |
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02-25-2010, 07:33 AM | #9 | |
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Es ist für den Downloader unzumutbar die Rechte des Uploaders an einem Inhalt zu überprüfen. Libreka hat auch zeitweise kostenfrei Bücher angeboten, die woanders bezahlt werden mussten. Wer hat denn überprüft, ob die dazu die Rechte besaßen. Außerdem hat es schon viele Irrtümer gegeben, wo ein Verlag nur vermeintlich die Rechte hatte. Ich habe auch noch nicht gehört, daß jemand tatsächlich für den Download bestraft wurde. Die Medien beschreiben das zwar oft so. In Wirklichkeit wurden aber die Nutzer von Tauschbörsen verurteilt, weil diese heruntergeladene Dateien automatisch wieder öffentlich zur Verfügung stellen. |
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02-25-2010, 07:48 AM | #10 |
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Das ist ein altes P2P-Problem, bei dem ich die Rechtssprechung bis heute nicht gut heißen kann.
Aber in unserem aktuellen Fall hier kann man es dem Downloader sehr wohl zumuten. Denn hier zählt auch der gesunde Menschenverstand. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine Privatperson das Recht hat, einen Band einer laufenden Serie kostenlos zu verteilen? Null. Nada. Ist nicht. Bietet libreka den PR-Silberband an, kann man davon ausgehen, dass es legal ist. Und noootfalls - tut mir leid, auch wenn das in solch einem so unkommunikativen Medium wie dem Internet so schwer fällt - schreibt man den Verlag/Autor an und fragt nach. Du wirst jetzt nicht behaupten wollen, das sei ein unzumutbarer Aufwand. Oder verzichtet auf den Download. Und sei's nur aus Vorsicht. |
02-25-2010, 08:04 AM | #11 |
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@k-thom
Doch, das bleibt unzumutbar. Übrigens auch für den Autor/Verlag, sich der ganzen Anfragen zu erwehren. Jetzt aber mal vom Gesetz her gesehen ... Kann sich ein Downloader strafbar machen? Wo steht das? |
02-25-2010, 08:12 AM | #12 |
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§ 53 UrhG
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. (Hervorhebung von mir) Da sylarx selbst schreibt, dass als Vorlage eine ausgeliehene Buchausgabe gedient hat, ist die Vervielfältigung unzulässig gewesen. Und damit würdest du die Datei aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Quelle" beziehen und machst dich als Downloader strafbar. Du kannst gerne versuchen, das vor Gericht auszudiskutieren. Aber frag' dich bitte vorher, wer sich wohl die besseren Anwälte leisten kann ... Last edited by K-Thom; 02-25-2010 at 08:15 AM. |
02-25-2010, 08:35 AM | #13 |
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ich habe nie explizit gesagt , Ich biete an !
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02-25-2010, 08:37 AM | #14 |
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Hast du nicht, das stimmt. Aber würde jemand jetzt von dir eine Kopie beziehen, würdest du es de facto anbieten, auch wenn nicht über Downloadlink (z.B. Versand per Mail).
Derzeit hast du es "nur" illegal vervielfältigt. Hättest du das Buch gekauft, wäre der Scan als Privatkopie in Ordnung gegangen. Last edited by K-Thom; 02-25-2010 at 08:45 AM. |
02-25-2010, 09:17 AM | #15 | |
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Ich hab das lediglich geliehen weil ich den Einband und die Bindung nicht zerstören wollte. Scanner hat zwar eine Z-Achse aber bei diesen Einbänden kann ich auch so ein Buch nicht auf die Platte legen ohne den Bindungsbereich zu beschädigen. Mein Scanner mündet in ca. 3m breiten Rändern. Was ich mir persönlich einfach wünschen würde ist , das ich wenn ich Buch kaufe es zusätzlich noch in digitaler Form bekomme(ohne dafür doppelt zu zahlen und ohne Aufwand zu betreiben). Bei Filmen wird das ja mittlerweile schon so gehandhabt, da kann ich eine Digital Copy herunterladen. Last edited by sylarx; 02-25-2010 at 09:23 AM. |
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