12-09-2013, 03:29 PM | #661 | |
Enthusiast
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Fußnoten zu Montaigne
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sehe ich keine noch wirksamen Schutzrechte. Die Herausgeber Flake und Weigand haben im wesentlichen nur die Originalübersetzungen von Bode übernommen. vgl. http://de.wikisource.org/wiki/Michel...3.9Cbersetzung |
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12-09-2013, 04:24 PM | #662 | |
Berti
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Was ist das denn: Μισῶ σοφιστήν, ὅστις ουχ᾽ αυτω σοφός |
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12-10-2013, 12:11 PM | #663 | |
Bibliomane
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Gesammelte Schriften. historisch-kritische Ausgabe; mit Einleitungen und Anmerkungen unter Zugrundelegung der Übertragung von Johann Joachim Bode. Otto Flake und Wilhelm Weigand (Hrsg.). 8 Bände. München 1908–1915 Die Anmerkungen (Übersetzungen) sind nach dieser Formulierung das Werk der Herausgeber. Sollte aber jemand schlüssig das Gegenteil nachweisen können, stelle ich die Anmerkungen sofort wieder in den Text. |
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12-10-2013, 12:23 PM | #664 | |
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Ich muss jetzt aber hoffentlich nicht 285 Übersetzungen liefern... |
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12-10-2013, 01:07 PM | #665 |
why in?
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Mich würd’s ja wundern, wenn Zeno geschützte Texte einstellte, aber ich kann mich täuschen.
Warum nicht einfach mal stichprobenartig die Übersetzungen mit der Bodeschen Originalausgabe vergleichen und sehen, ob sich was verändert hat (»Einfach« ist gut, ich hab’s gerade versucht und war nicht in der Lage, ein lateinisches Zitat zu finden. Aber vielleicht seid ihr ja besser.). |
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12-10-2013, 02:33 PM | #666 | |
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Ich werde also sofort die Anmerkungen anfügen. Danke für die rege Beteiligung! Last edited by Karl May; 12-10-2013 at 02:52 PM. |
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12-12-2013, 09:11 AM | #667 |
Fidibus
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Kurze Frage: Ich würde gerne für ein eBook dieses Bild verwenden: http://commons.wikimedia.org/wiki/Fi...%C3%BChsam.jpg
müsste dann aber auf das epub eine CC-Lizenz draufpappen. Ist das OK für hier oder nicht? |
12-12-2013, 11:24 AM | #668 | |
Berti
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12-12-2013, 11:43 AM | #669 |
Fidibus
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Danke, hab die Info gefunden. CC ist erlaubt. Wird im eBook Forum extra gesagt. Wer lesen kann ...
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12-12-2013, 11:54 AM | #670 |
Wizard
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Streng rechtlich würde ich sogar die CC-Lizenz bezweifeln, da der Autor - der eine selbige vergeben könnte, sofern das Werk nicht ohnehin schon urheberrechtsfrei ist - nicht bekannt ist.
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12-12-2013, 12:02 PM | #671 |
Fidibus
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Da kann man sich jetzt drüber streiten. Wenn das Bundesarchiv auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer (per Gesetz?) die Rechte hat *Schulter zuck* kann es natürlich auch CC verlangen.
Bei der Zusammenarbeit von Bundesarchiv und Wikipedia ist die Nichtbeachtung der Lizenz einer der Knackpunkte, so weit ich weiß. Also spiele ich mal mit. Ohne die Zusammenarbeit würden die Bilder noch im Archiv schlummern und keiner hätte was davon. |
12-12-2013, 01:05 PM | #672 |
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Ich kann deine Argumentation verstehen, Hokuspokus, und würde ähnlich argumentieren wollen, wenn ich das Bild nutzen will. »Bundesarchiv« klingt nach verlässlicher Autorität, und wo’s in diesem spezifischen Fall zu unserem Vorteil ist, folgt man der Lizenzgewährung gern.
Aber wie Billi schon angedeutet hat, sieht es im Grunde nach einer Anmaßung des Bundesarchivs aus, Lizenzen zu vergeben, ohne Urheber zu sein. Und wenn man dieser Anmaßung im hier günstigen Fall folgt, müsste man das ebenfalls tun, wenn irgendeine dahergelaufene Institution die Nutzung zu verbieten versucht, nur weil sie ein Bild auf ’nen Scanner gelegt hat (wie gerade wieder beim Cranach-Archiv geschehen). Das. Regt. Mich. Auf! :sich-ans-Herz-fassend-tot-vom-Stuhl-fall: |
12-12-2013, 01:20 PM | #673 |
Unicycle Daredevil
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Das ist ja echt übel.
Ich spiele ja immer wieder mal mit dem Gedanken, eine tabletgeeignete Blake-Prachtausgabe zu erstellen, da beim Blake Archive alle Tafeln in mehrfacher Ausführung in bester Qualität vorhanden sind. Gleichzeitig existiert aber auch ein Copyrightanspruch, der mich sehr abschreckt... |
12-12-2013, 01:47 PM | #674 |
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... weil man dich vor ein amerikanisches Gericht zerrt, nachdem dich deren Geheimdienst verschleppt hat (da die deutsche Regierung – bei aller Freundschaft – nicht bereit war, dich wegen einer solchen Lappalie auszuliefern)? Aufgrund einer dubiosen Behauptung dieses Archivs, dass der wiedergeborene William Blake inkognito ihr CEO und damit die abgelaufene Copyright-Frist nichtig sei?
[Bin übrigens wieder auferstanden, danke der Nachfrage. Das wird von Mal zu Mal anstrengender.] Last edited by pynch; 12-12-2013 at 01:53 PM. |
12-12-2013, 02:21 PM | #675 |
Fidibus
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Wenn's nur ein Fall von auf-den-Scanner-legen wäre, würde ich das auch kritisch sehen. Beim Bundesarchiv liegt die Sache aber wohl tatsächlich anders als nur Urheber verstorben dann und dann. Ist aber zu lange her, als dass ich mich an die Details erinnern könnte. Leider. Und bei einem unbekannten Urheber wäre das Bild eh gestorben für mich/uns.
Was Balke angeht, ist nach US Recht alles pd, was vor 1923 veröffentlicht wurde. Jetzt ist die Frage, wann gilt ein Bild als veröffentlicht? Wenn es ausgestellt wird? Und wie weist man das nach? Andererseits musst Du Dich in der EU natürlich nicht darum scheren, denn Blake ist lange genug tot. Und fotografieren reicht hüben wie drüben nicht. Aber ich bin kein Copyright Anwalt und so weiter und so fort. |