01-04-2010, 02:46 AM | #31 | |
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Generell gillt natürlich die erste Datenschutzregel: So viel wie nötig, so wenig wie möglich (minimum data, maximum privacy)! |
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01-05-2010, 03:31 AM | #32 | |
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metrische Einheitsangaben
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Bildschirm 5” Eink® Vizplex, 600x800, 200 dpi, B&W Somit läuft dies doch Konträr zum EinhZeitG. Da (wie o.a.) seit dem 1.1.10 die Ausnahmeregelung durch die EinhV ausgelaufen ist, sollten alle lieber ihre Informationen NUR in metrischen Einheiten angeben. Denn leider wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Angabe zusätzlicher Einheiten bislang noch nicht umgesetzt (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...7PC0510:DE:NOT). Und auch nach Anpassung der EU-Richtlinie, muss erst diese in die deutsche Gesetzgebung eingefrickelt werden - das kann dauern... |
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01-05-2010, 03:40 AM | #33 | |
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Wegen der Google-analytik, der Admin ist noch im Urlaub, sobald er zurück kommt, wird Google-analytik abgeschaltet. |
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01-05-2010, 04:28 AM | #34 |
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Hallo Forkosigan,
irgendwas ist nach der Änderung wohl schief gelaufen. Die Produktdetails werden doppelt angezeigt. Bei dem "Duplikat" steht allerdings nur 5" http://pocketbook.de/index.php?id=342 Gruß Tabu |
01-05-2010, 04:58 AM | #35 | |
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01-05-2010, 05:34 AM | #36 | |
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Kinder, Kinder, Ihr macht doch hier nicht etwa Rechtsberatung ...
Nur zur Vervollständigung was Google-Analytics betrifft: "Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich am 26./27. November 2009 in Stralsund (PDF 2 S) darin heisst es: Quote:
Eine Nutzung von Google-Analytics (Erhebung vollständiger IP in USA) wäre theoretisch nur möglich, wenn der Nutzer der erstmals auf die Webseite kommt zuvor seine Einwilligung erklärt hätte. Da das praktisch nicht zu implementieren ist kann man derzeit nur jedem raten, Google-Analytics abzuklemmen, wenn man nicht das (zugegebenener Maßen entfernte) Risiko eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf sich nehmen will. - Viel gefährlicher könnte es sein, dass einige der großen und kleinen Abmahnbären versuchen, einen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben als wettbewerbswidriges Verhalten abzumahnen. Denn diese Kandidaten verfügen über weit mehr Material und Manpower als die Datenschutzbehörden. Dies alles natürlich ohne Gewähr und lediglich als abstrakte Information aus frei zugänglichen Quellen .. Last edited by beachwanderer; 01-05-2010 at 05:37 AM. |
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01-05-2010, 06:02 AM | #37 | |
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Ich habe auch nicht auf den Seiten aller Vertriebspartner nachgesehen, eigentlich wollte ich nur auf das Problem als solches hinweisen, da ich gerade bei c't darüber gestolpert war. zilyal |
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01-05-2010, 06:44 AM | #38 | |
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Aber eigentlich besteht das Problem immer noch. Denn durch eine zusätzliche metrische Angabe (in Klammern) ist zwar der EinhV gedient, diese ist aber leider zum Jahresende 2009 ausgelaufen. Demnach gilt vollumfänglich wieder die EinhZeitG und diese sieht eine Angabe NUR in metrischen Einheiten vor. Zumindest solange bis der Vorschlag der Europäischen Kommission umgesetzt wurde. Dies Alles ist natürlich totaler Quatsch und bislang (zumindest sind mir keine bekannt) gibt es auch noch keine Abmahnungen bezüglich der Problematik, aber wir Deutschen sind ja ein Volk der Korinthenkacker (hoffentlich werde ich jetzt nicht Ab(n)gemahnt ) und da es ja auch mal schnell angepi... Mitbewerber gibt, die einem den Erfolg nicht gönnen... |
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01-05-2010, 06:51 AM | #39 | |
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Noch eine kleine Anmerkung: Datenschutzvergehen sind keine (kleine) Ordnungswidrigkeiten! Aber Du hast natürlich Recht, wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitbewerber abmahnt. Also sollte man lieber gleich keine "Angriffsfläche" bieten.... |
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01-06-2010, 03:39 AM | #40 | |
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Die überwiegende Zahl der datenschutzrelevanten Tatbestände sind OWi und mit Bußgeldandrohungen (und nicht Geldstrafen) verknüpft. Vgl. z.B. § 43 BDSG und die Datenschutzgesetze der Länder. Wer allerdings mit "Ordnungswidrigkeit" immer den Gedanken "klein" und "macht ja nicht so viel" verbindet kann in der Tat Überraschungen erleben, denn die Bußgelder haben - je nach OWi-Tatbestand Maximalbußgeldrahmen von 50 TEUR bzw. 300 TEUR. Andererseits gibt es auch (wenige) Normen des Nebenstrafrechts: Vgl. z.B. § 44 BDSG OWi ist also nicht = ungefährlich. Zu Deiner Formulierung: Dass "Vergehen" keine "OWi" sind, ist ja klar. Schließlich sind "Vergehen" und "Verbrechen" ja immer Straftaten, gell? Last edited by beachwanderer; 01-06-2010 at 03:43 AM. |
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01-06-2010, 04:05 AM | #41 | |
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Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar fordert daher aktuell eine Modernisierung des DDSG (http://www.heise.de/newsticker/meldu...tz-894264.html). |
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01-06-2010, 04:41 AM | #42 |
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Hmm, lasst mich mal hier einschreiten!
Liebe Leute, wir sind meilenweit vom Thema und keine Rechtsberater von PocketBook oder einem seiner Vertriebspartner! Daher wollen wir doch dieses leidige Thema hier beenden, es sei denn, die Debatte hätte eine Relevanz, was das Urbeberrecht oder eBooks angeht. Da mir diese Relevanz derzeit abgeht, plädiere ich dafür, diese Debatte hier und jetzt abzuschliessen, da sowieso keiner von uns Normalsterblichen noch ein Wort versteht! |
01-06-2010, 05:10 AM | #43 |
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Du hast meine völlige Zustimmung.
Wollte nur einige Halbwahrheiten etwas klarer stellen. |
01-06-2010, 05:43 AM | #44 | |
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01-13-2010, 09:44 AM | #45 |
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Hallo und herzlich willkommen!
Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen... Habe gestern mein pocketbook 360° bekommen und auch gleich mein erstes Buch gekauft und ein weiteres in der Bibliothek ausgeliehen. Beide konnte ich über adobe digital editions auf den Reader übertragen, nur kann ich das gekaufte ebook im epub nicht öffnen und beim Bibliotheksbuch wird immer nach einem Passwort gefragt. Bei Adobe habe ich mich registriert und auch eine ID. Ist das ein Problem mit dem DRM-Schutz?? Was kann ich tun?? Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen. Bin schon ganz verzweifelt..... cruemel |
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