Ja, gut möglich, dass Online-Shops irgendwann ihre AGB dahingehend erweitern, mit dem ihnen das nachträgliche Bearbeiten oder Löschen eines Titels in solchen Fällen ohne entsprechende Entschädigung erlaubt wird. Irgendwo als Punkt 84.2 Abschnitt 15 c.
Merke: Die lokale Kopie, nie war sie so wertvoll wie in Zukunft ...
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